TED·511748-2026·Schließt in 35 Tagen

Tragwerksplanung für den Neubau eines Nachmittagsbetreuungsgebäudes an der Bismarckschule

Saarland
Friedrichsthal, Germany·Veröffentlicht 23. Juli 2026
Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenTragwerksplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungHolzbauNachhaltiges BauenGanztagsbetreuung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
26. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Friedrichsthal schreibt Planungsleistungen für die Tragwerksplanung eines zweigeschossigen Holzhybrid-Neubaus zur Ganztagsbetreuung aus. Das Projekt umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 mit einer Option auf die Phasen 5 und 6. Der Neubau soll bis Ende 2029 fertiggestellt sein und einen hohen energetischen Standard (KfW 40) erfüllen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt. Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden. Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden. Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm: 6 Gruppenräume, 1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden), 1 Ausgabeküche, 4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal) 1 Team-Raum FGTS, 1 Schulsozialarbeit, 1 Hausmeister, 1 Erste Hilfe, 1 Technikraum, Lagerräume. Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten. Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können. Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen. Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht. Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau. Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein. Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung. Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden. Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne in der Anlage). Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen. Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG. Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt. Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert. Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Friedrichsthal plant einen neuen Erweiterungsbau für die Bismarckschule, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu erfüllen. Für diesen zweigeschossigen Holzhybrid-Neubau werden nun spezialisierte Planungsbüros für die Tragwerksplanung gesucht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 4, mit der Option auf die weitere Ausführungsplanung. Das Gebäude soll nachhaltig errichtet werden, unter anderem mit einer Holzständerbauweise und einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte
  • Benennung und Qualifikation des Projektleiters und Stellvertreters
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Verstoß gegen sozialrechtliche Page 3/11 Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. - Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB. s.o.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Planungsleistungen Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes für die Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule in Friedrichsthal

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Tragwerksplanung, zunächst Leistungsphasen 1-4, optional dann Leistungsphasen 5-6. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen ab Leistungsphase 5.

CPV 71327000Frist 26. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Z-3: Honorarangebot: Gesamtsumme wird wie folgt in Punkte umgerechnet: - Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximalen Punkte. - Angebote, deren Preis mehr als 100 % über dem niedrigsten Angebot liegen, erhalten 0 Punkte - Die zwischen diesen beiden Werten (Minimal- und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zum Minimal- und Maximalwert linear interpoliert. Bei diesem Kriterium können maximal 400 Punkte erreicht werden.

  • quality

    Z-1: Referenzprojekte (Näheres zur Wertbarkeit von Referenzprojekten siehe Anlage1) zum Nachweis vergleichbarer Erfahrungen, einzutragen in Formblatt Anlage3. Bei diesem Kriterium können max. 300 Punkte erreicht werden.

  • quality

    Z-2: Team (Personelle Besetzung): In das Formblatt (Anlage 3) einzutragende Inhalte zu Projektleiter und Stellvertreter: Name, Qualifikation für die vorliegende Leistungserbringung, Berufserfahrung (in Jahren). Bewertet wird die Berufserfahrung. (Näheres siehe Anlage 1) Bei diesem Kriterium können max. 300 Punkte erreicht werden.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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