Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen mit Büroflächen und Außenanlagen in Filderstadt
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Filderstadt vergibt Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Anschlussunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße. Das Gebäude soll Platz für etwa 100 Personen bieten und zusätzlich Büroflächen für die Verwaltung sowie Technikflächen umfassen. Die Außenanlagen sind ebenfalls Teil des Projektumfangs. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und erfordert besondere Hochwasserschutzmaßnahmen gegen Starkregen.
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Stadt Filderstadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer Anschlussunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße
Die Stadt Filderstadt plant den Neubau einer Anschlussunterkunft für rund 100 Personen inklusive Verwaltungsbüros und Technikflächen. Das Projekt umfasst auch die Gestaltung der Außenanlagen und ist besonders anspruchsvoll, da das Grundstück im Außenbereich liegt und hohe Anforderungen an den Hochwasserschutz bei Starkregen bestehen. Das Bauwerk wird als Anschlussunterkunft genutzt – eine Unterbringungsform für Menschen, die vorübergehend eine Bleibe benötigen. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb, wobei die Qualität mit 40 % und der Preis mit 60 % gewichtet werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Stadt Filderstadt)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand (GU/GÜ-Modell)
- Eignung für öffentliche Hochbauprojekte nach VOB/A
- Erfahrung mit Hochwasserschutz und Starkregen-Konzepten
- Bau im Außenbereich nach § 35 BauGB
- Referenzen für vergleichbare Unterkunfts- oder Wohngebäude
- Fähigkeit zur Erstellung von Außenanlagen
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottlieb-Daimler-Straße in Filderstadt. Der Bereich fällt in den Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB und es sind Anforderungen an den Hochwasserschutz (Starkregen) zu berücksichtigen. Die Stadt Filderstadt führt derzeit auf Basis von Mustergrundrissen eine Bauvoranfrage hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Bebauung im Außenbereich gem. § 246 Abs. 13 BauGB durch. Derzeit geht die Stadt Filderstadt davon aus, dass der Betrieb des Gebäudes am vorgesehenen Standort nur für eine begrenzte Zeitspanne bis 2030 möglich ist. Um die Investition nachhaltig zu gestalten ist seitens der Stadt Filderstadt beabsichtigt, das Gebäude ggf. nach 2030 an dieser oder einer anderen Stelle weiter zu nutzen oder einer anderen Nutzung zuzuführen. Im Planungs- und Bauvertrag wurde daher eine Öffnungsklausel für den Abbau, Transport und Wiederaufbau des Gebäudes an einem noch zu bestimmenden Standort vorgesehen. Diese Leistungen werden, sofern die Option abgerufen wird, separat vergütet. Das Gebäude wurde entsprechend flexibel (Modul-/Systembau) geplant. Die einzelnen Wohneinheiten sollen eine Nutzfläche von mindestens 30 qm haben, ausgelegt für 3 Personen. Jede Wohneinheit soll eine Sanitärzelle erhalten. Neben den Wohneinheiten für die Unterbringung von geflüchteten Personen soll noch ein Büro für die Hausleitung, ein Büro für Sozialarbeiter und ein Büro für Ehrenamtliche sowie ein Schulungsraumes vorgesehen werden. Zusätzlich sollen noch Bereiche für ca. 20 Waschmaschinenplätze, KfZ- und Fahrradabstellplätze sowie die Außenanlagen mit errichtet werden. Der Bezug des Gebäudes muss spätestens im 1. Quartal 2027 erfolgen. Eine Fertigstellung bis Ende 2026 wäre daher wünschenswert und wird angestrebt. Aufgrund der Förderbedingungen erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und Bauleistung. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen, welcher unter dem EU-Schwellenwert lag, ging der AG nicht davon aus, dass grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre. Die Ausschreibung erfolgte dennoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, um möglichst großen Wettbewerb herzustellen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality5%
siehe Bewerbermemorandum: max. 5 % von 40 %
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siehe Bewerbermemorandum: max. 10 % von 40 %
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siehe Bewerbermemorandum: max. 60 %
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert