TED·396099-2026

Herausgabe, Produktion, Druck und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Kaiserslautern

Rheinland-Pfalz
Kaiserslautern, Germany·Veröffentlicht 10. Juni 2026
Druck- und VerlagsdienstleistungenLogistikdienstleistungenÖffentliche VerwaltungDruckdienstleistungenOeffentliche VerwaltungLogistikMedienproduktionKaiserslautern
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Juli 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Kaiserslautern schreibt die Produktion und flächendeckende Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst den gesamten Prozess von der Herausgabe bis zur Zustellung in die Briefkästen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

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Herausgabe, Produktion, Druck und Verteilung eines Amtsblattes an alle Haushalte der Stadt Kaiserslautern (incl. Ortsbezirke)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Kaiserslautern sucht einen Dienstleister für die Erstellung und Verteilung ihres offiziellen Amtsblattes. Der Auftrag beinhaltet die redaktionelle Herausgabe, den Druck sowie die Zustellung an alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet inklusive der zugehörigen Ortsbezirke. Es handelt sich um einen langfristigen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von rund vier Jahren. Da das Amtsblatt ein wichtiges Informationsmedium für die Bürger ist, muss eine zuverlässige und flächendeckende Verteilung sichergestellt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Stabsstelle I.0 Amtsblatt

Herausgabe, Produktion, Druck und Verteilung eines Amtsblattes an alle Haushalte der Stadt Kaiserslautern (incl. Ortsbezirke)

CPV 79824000Frist 10. Juli 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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