Planung, Bau und Betrieb der Medical Science City im Rhein-Kreis Neuss

Was wird ausgeschrieben
Der Rhein-Kreis Neuss schreibt die Planung, den Bau und den 15-jährigen Betrieb eines biomedizinischen Forschungs- und Produktionszentrums (Medical Science City) aus. Ziel ist die Förderung von Start-ups und KMU im Bereich gen- und zellbasierter Therapien. Das Projekt muss bis September 2029 betriebsbereit sein und wird mit einer maximalen Einmalzahlung von 155 Mio. EUR vergütet.
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Der Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten. Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert. Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.
Der Rhein-Kreis Neuss sucht einen Partner für die Entwicklung und den Betrieb der 'Medical Science City', einem Zentrum für biomedizinische Forschung und Produktion. Das Projekt soll Start-ups und kleine Unternehmen bei der Entwicklung neuer Therapien unterstützen, indem es moderne Laborflächen und Produktionsanlagen bereitstellt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die gesamte Kette von der Planung über den Bau bis hin zum laufenden Betrieb, inklusive technischer Wartung und der Vermittlung von Nutzern. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre, wobei das Projekt bis September 2029 fertiggestellt sein muss. Die Finanzierung erfolgt über eine Einmalzahlung von bis zu 155 Millionen Euro, ergänzt durch Einnahmen aus der Vermietung an die forschenden Unternehmen.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten. Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert. Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- quality
Immobilie und Gebäudekonzept (30%) Gebäudebetrieb/Gebäudemanagement (40%) Risiko- und Haftungsmanagement (Konzept zur Ausfallminimierung) (5%) Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit (25%) Zu Einzelheiten wird auf die Anlage A.3 (Wertungsmatrix (Angebote)) der verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen verwiesen.
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung