TED·265551-2026

Übernahme und Verwertung von Sperrabfall im Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales VergabemanagementGrevenbroich, GermanyVeröffentlicht 17. Apr. 2026
Auftragswert
~€4.8M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Mai 2026
-11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Rhein-Kreis Neuss beauftragt die jährliche Übernahme und fachgerechte Verwertung von ca. 24.000 Megagramm Sperrabfall. Die Leistung umfasst die Sammlung, den Transport und die stoffliche oder energetische Verwertung innerhalb des Kreisgebiets. Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Bieter können zwischen zwei Angebotsvarianten wählen, je nach Verfügbarkeit einer eigenen Umladestation.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss in einer Menge von ca. 24.000 Mg pro Jahr

VergabeHero-Einschätzung

Der Rhein-Kreis Neuss sucht einen Dienstleister, der jährlich rund 24.000 Tonnen Sperrmüll von Bürgern und Unternehmen abholt und verwertet. Der Auftragnehmer ist dafür zuständig, den Abfall einzusammeln, zu transportieren und entweder stofflich zurückzugewinnen oder energetisch zu nutzen. Bieter können zwei Angebotsvarianten einreichen: entweder mit einer eigenen Sammel- und Umladestation im Kreisgebiet oder ohne eigene Station. Die Vertragslaufzeit beträgt voraussichtlich ein Jahr, die Angebotsfrist endet im Mai 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: ST 26016)

AbfallentsorgungUmweltdienstleistungenLogistik & TransportAbfallwirtschaftUmwelt- & NaturschutzÖffentliche VerwaltungSperrmuell VerwertungAbfallentsorgungOeffentliche DiensteLogistik TransportUmweltdienstleistungenRhein Kreis Neuss
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Gültige Abfallbeförderungserlaubnis
  • Nachweis über geeignete Verwertungsanlagen
  • Erfahrung im öffentlichen Abfallmanagement
  • Umweltmanagementsystem (z. B. EMAS/ISO 14001)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit nach VgV
  • Ortstermin vor Angebotsabgabe

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen. Sollten Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen unvollständig sein, behält sich der AG vor, die fehlenden Unterlagen nachzufordern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001ST 26016 Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss

- Übernahme und Verwertung von Sperrabfall aus dem Rhein-Kreis Neuss in einer Menge von ca. 24.000 Mg pro Jahr

CPV 90500000, 90510000, 90511000, 90513000, 90514000Frist 18. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Bieter kann im Rahmen der Ausschreibung zwischen zwei grundsätzlichen Angebotsvarianten wählen, je nachdem ob er über eine eigene Übernahmestelle bzw. Umladestation in dem unten beschriebenen räumlichen Radius verfügt oder ob er die Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG nutzen möchte. Angebotsvariante 1 (AGV 1): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an einer eigens gewählten Übernahmestelle bzw. Umladestation. Übernahmestelle kann auch eine Erstbehandlungsanlage sein. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 1 im Vertrag. Der Bieter hat, sofern die Übernahmestelle bzw. Umladestation nicht zugleich Erstbehandlungsanlage ist, hierbei dann auch die Umladung und den Transport des Sperrabfalls hin zu der/n Behandlungsanlage/n durchzuführen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich in 10 Kilometer Luftlinie im Umkreis der Deponie Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss und innerhalb des Kreisgebietes des Rhein-Kreis Neuss befindet. Weiter entfernt gelegene Übernahmestellen bzw. Umladestationen dürfen vom AN für die Erbringung seiner Leistung nicht be- nannt und eingesetzt werden. Gibt der AN dennoch eine weiter entfernte Übernahmestelle bzw. Umladestation an, führt dies zum Ausschluss seines Angebots. Die Überprüfung erfolgt mittels „https://www.google.com/maps“. Angebotsvariante 2 (AGV 2): Bei dieser Variante übernimmt der Bieter den im vertragsgegenständlichen Gebiet des AG erfassten Sperrabfall an der Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG am Betriebsgelände der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) Neuss, Lövelingerstraße 101, 41472 Neuss. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Angebotsvariante 2 im Vertrag. Der Bieter hat den Sperrabfall dort lediglich zu übernehmen und zu der/n Behandlungsanlage/n zu transportieren. Der AG bzw. ein durch den AG beauftragter Dritter lädt den Sperrabfall dort in die Transportfahrzeuge des AN um. Der Bieter hat keine Umladung durchzuführen. Bei der Wertung dieser Angebotsvariante 2 werden dem Angebotspreis des Bieters Umladekosten in Höhe von EUR 15,00 brutto pro Mg zugeschlagen, um die beiden Angebotsvarian- ten vergleichbar zu machen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis wie es sich aus den Eintragungen im Preisblatt ergibt. Dabei werden für die Wertung die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die im Preisblatt vorgedruckt sind. Die Entgelte werden brutto gewertet. Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Jahr betrachtet. Unter mehreren gleich wirtschaftlichen Angeboten (identischer Angebotswertungspreis) entscheidet ein Losverfahren.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link