Neubau Brückenbauwerk BW 3-1 im Zuge der Ortsumgehung Kümmersbruck
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach schreibt den Neubau eines Brückenbauwerks (BW 3-1) im Rahmen der Ortsumgehung Kümmersbruck aus. Es handelt sich um einen integralen Stahlbetonrahmen mit einer Brückenfläche von ca. 122 m². Die Arbeiten müssen unter erschwerten Bedingungen aufgrund von Hochspannungsleitungen durchgeführt werden.
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OU Kümmersbruck Brückenbauwerk BW 3-1 Brückenneubauarbeiten: Brückenfläche 121,80 m² Brückenquerschnitt: Integraler Stahlbetonrahmen mit biegesteifer Vollplatte in Ortbetonbauweise, Breite zwischen den Geländern: 11,60 m Stützweiten: 10,50 m Traggerüst der Bemessungsklasse B Bauwerksgeländer mit Drahtseil und Streckmetallfüllung Ausführung der Brückenbauarbeiten unter erschwerten Bedingungen unter einer Arbeitshöhenbegrenzung infolge Lage unter Hochspannungsleitungen
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach plant den Neubau einer Brücke im Zuge der Ortsumgehung von Kümmersbruck. Das Bauwerk ist als Stahlbetonrahmen konzipiert und weist eine Fläche von rund 122 Quadratmetern auf. Eine besondere Herausforderung bei diesem Projekt ist die Arbeitshöhenbegrenzung, da die Baustelle direkt unter Hochspannungsleitungen liegt, was spezielle Sicherheitsvorkehrungen erfordert. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotOU Kümmersbruck Brückenbauwerk BW 3-1 Brückenneubauarbeiten: Brückenfläche 121,80 m² Brückenquerschnitt: Integraler Stahlbetonrahmen mit biegesteifer Vollplatte in Ortbetonbauweise, Breite zwischen den Geländern: 11,60 m Stützweiten: 10,50 m Traggerüst der Bemessungsklasse B Bauwerksgeländer mit Drahtseil und Streckmetallfüllung Ausführung der Brückenbauarbeiten unter erschwerten Bedingungen unter einer Arbeitshöhenbegrenzung infolge Lage unter Hochspannungsleitungen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung