Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Juli 2023

TED·418097-2026

Umbau der Eisenbahninfrastruktur und Spurplananpassung im Bereich Peißen-Reußen

Sachsen-Anhalt
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
BauleistungenIngenieurdienstleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungBahnbauSignaltechnikInfrastrukturGleisbauOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Netz AG schreibt Bauleistungen für den Umbau der Eisenbahninfrastruktur sowie die Anpassung des Spurplans im Bereich Peißen-Reußen aus. Es handelt sich um ein Projekt im Knoten Halle, das unter anderem Gleisbau- und Signaltechnikarbeiten umfasst. Der Auftrag ist als ein Los ausgeschrieben.

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SPGK-ESTW-A Peißen-Reußen (Knoten Halle/ESTW mit Spurplanumbau), VP 100

VergabeHero-Einschätzung

Die DB Netz AG plant den Umbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Peißen und Reußen im Raum Halle. Das Projekt umfasst den sogenannten Spurplanumbau, bei dem die Gleisanlagen und Weichenverbindungen neu konfiguriert werden, um den Betrieb effizienter zu gestalten. Zudem wird die elektronische Stellwerkstechnik (ESTW) angepasst, die für die Steuerung der Signale und Weichen zuständig ist. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, sind spezialisierte Unternehmen aus dem Bereich Bahnbau und Signaltechnik gefragt. Die Ausschreibung ist als ein zusammenhängendes Los organisiert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001SPGK-ESTW-A Peißen-Reußen (Knoten Halle/ESTW mit Spurplanumbau), VP 100

SPGK-ESTW-A Peißen-Reußen (Knoten Halle/ESTW mit Spurplanumbau), VP 100

CPV 45234100, 45233120, 45234116, 71320000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2023
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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