Spezialbeförderung von Schulkindern zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen schreibt die Beförderung von 5 Schulkindern aus Dresden (Mobschatz, Klotzsche, Weixdorf), Radebeul (Kötzschenbroda) und Moritzburg (Boxdorf) zum Sächsischen Epilepsiezentrum in Radeberg-Liegau-Augustusbad aus. Ein Kind nutzt einen Rollstuhl. Die Beförderung erfolgt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die die Nutzung des öffentlichen Linienverkehrs verhindern. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg; Los 28: Dresden, Radebeul, Moritzburg - Sächsischen Epilepsiezentrum in Radeberg
Das Landratsamt Bautzen vergibt einen Auftrag für die Spezialbeförderung von fünf Schulkindern mit medizinischen Besonderheiten (darunter ein Kind im Rollstuhl) aus dem Raum Dresden, Radebeul und Moritzburg zum Sächsischen Epilepsiezentrum nach Radeberg. Bei dieser Ausschreibung geht es um krankheitsbedingte Schülerbeförderung – die Kinder können den regulären öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen, daher werden spezialisierte Transportdienstleistungen benötigt. Der Auftrag umfasst eine tägliche Beförderung zur Schule und zurück, wobei die Beförderung eines Kindes im Rollstuhl besondere Fahrzeuganforderungen stellt. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis, wobei die Kosten pro Einzelfahrt (Hinfahrt inklusive Begleitperson) als Zuschlagskriterium dienen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Eignung nach § 48 VgV nachzuweisen
- Fahrzeuge mit Rollstuhltransport erforderlich
- Beförderung von Schulkindern mit medizinischen Einschränkungen
- Erfahrung mit spezialisierter Schülerbeförderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 5 Kindern (davon 1 Kind im Rollstuhl) aus Dresden/ Mobschatz, Radebeul/ Kötzschenbroda, Moritzburg/ Boxdorf, Dresden/ Klotzsche und Dresden/ Weixdorf zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Die Beförderung eines Kindes erfolgt im Rollstuhl. Eine Begleitperson ist notwendig. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzu- wendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %). Hinweise: 1. Im Formblatt 633 Angebotsschreiben sind die Angaben für eine Hinfahrt (Strecke x Preisangebot je Besetztkilometer zzgl. Kosten für Begleitperson (Stundensatz x Fahrzeit) zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %) aus dem Preisermittlungsblatt zu übernehmen. 2. Wenn das Unternehmen umsatzsteuerbefreit ist und/ oder eine Umsatzsteuerbefreiung des Bieters bei Fahrten mit Begleitpersonen vorliegt, dann ist der Nachweis dafür zwingend mit dem Angebot einzureichen, sonst wird der im Preisblatt angegebene Umsatzsteuersatz angenommen.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung