Spezialbeförderung von Schulkindern zu Schulen im Raum Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern aus gesundheitlichen Gründen für die Schulen in Radeberg. Das Los 26 umfasst die Route Stolpen, Arnsdorf, Dresden Wilschdorf zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg. Zu befördern sind 3 Kinder, davon eines im Rollstuhl mit notwendiger Begleitperson. Die Angebotsauswertung erfolgt anhand der Kosten pro Hinfahrt.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg; Los 26: Stolpen, Arnsdorf, Dresden Wilschdorf - Schulen in Radeberg
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Beförderung von Schulkindern, die aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können. Konkret geht es um drei Kinder aus Stolpen, Arnsdorf und Fischbach, die täglich zum Sächsischen Epilepsiezentrum in Radeberg-Liegau-Augustusbad transportiert werden müssen — ein Kind davon im Rollstuhl, mit einer Begleitperson. Es handelt sich um freigestellten Schulbusverkehr für Schüler mit besonderem Beförderungsbedarf. Die Vergabe erfolgt für das Schuljahr, die genauen Vertragsmodalitäten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB haben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 48 VgV
- Fahrzeug mit Rollstuhltransport-Möglichkeit
- Begleitperson verfügbar
- Nachweis der Beförderungseignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 3 Kindern (davon 1 Kind im Rollstuhl zu befördern) aus Stolpen, Arnsdorf und Fischbach zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Die Beförderung eines Kindes erfolgt im Rollstuhl. Eine Begleitperson ist notwendig. Hinweis: Ein Kind leidet unter Epilepsie (täglich mehrere Anfälle) und bedarf einer sorgfältiger Aufmerksamkeit durch die Begleitperson. Tour 2 Beförderung von 6 Kindern aus D.-D. OT Wilschdorf, Arnsdorf und Fischbach zur Heideschule Radeberg und Grundschule Süd Radeberg. Eine Begleitperson ist optional. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzu- wendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %). Hinweise: 1. Im Formblatt 633 Angebotsschreiben sind die Angaben für eine Hinfahrt (Strecke x Preisangebot je Besetztkilometer zzgl. Kosten für Begleitperson (Stundensatz x Fahrzeit) zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %) aus dem Preisermittlungsblatt zu übernehmen. 2. Wenn das Unternehmen umsatzsteuerbefreit ist und/ oder eine Umsatzsteuerbefreiung des Bieters bei Fahrten mit Begleitpersonen vorliegt, dann ist der Nachweis dafür zwingend mit dem Angebot einzureichen, sonst wird der im Preisblatt angegebene Umsatzsteuersatz angenommen.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung