Spezialbeförderung von Schülern zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen schreibt die Spezialbeförderung von Schülern im Raum Radeberg aus. Der Auftrag umfasst die tägliche Beförderung von Kindern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, zum Sächsischen Epilepsiezentrum. Es handelt sich um ein spezifisches Los für den Transport mit einem Fahrzeug mit bis zu 8 Sitzplätzen.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg; Los 25: Radeberg - Sächs. Epilepsiezentrum Radeberg
Das Landratsamt Bautzen sucht einen Beförderungsdienstleister für den Schülertransport im Raum Radeberg. Konkret geht es um den Transport von Kindern, die aufgrund gesundheitlicher Gründe auf einen speziellen Fahrdienst angewiesen sind, zum Sächsischen Epilepsiezentrum in Liegau-Augustusbad. Der Auftrag erfordert den Einsatz eines Fahrzeugs mit acht Sitzplätzen für zwei tägliche Touren. Da es sich um eine spezialisierte Dienstleistung handelt, ist Zuverlässigkeit bei der Beförderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen essenziell.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 4 Kindern aus Radeberg zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Eine Begleitperson ist optional. Bitte Angebot für ein Fahrzeug mit 8 Sitzplätzen unterbreiten. Tour 2 Beförderung von 7 Kindern aus Radeberg zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Eine Begleitperson ist notwendig. Bitte Angebot für ein Fahrzeug mit 8 Sitzplätzen unterbreiten. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost1%
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert