Spezialbeförderung von Schulkindern (Rollstuhlfahrer) zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Beförderung von 2 Schulkindern aus Kamenz und Elstra zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg (OT Liegau-Augustusbad). Ein Kind muss im Rollstuhl befördert werden, eine Schulbegleitung ist erforderlich. Die Beförderung erfolgt an Schultagen. Es handelt sich um freigestellten Schulbusverkehr für Schüler mit besonderen Beförderungsbedürfnissen.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg; Los 24: Kamenz, Elstra - Sächs. Epilepsiezentrum Radeberg
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Beförderung von zwei Schulkindern aus Kamenz und Elstra zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg im Ortsteil Liegau-Augustusbad. Ein Kind ist Rollstuhlfahrer und benötigt ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug; eine Schulbegleitung muss mitbefördert werden. Die Beförderung ist für alle Schultage erforderlich und umfasst sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt. Da es sich um Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen handelt, die den regulären öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, sind entsprechende Fachkenntnisse im Umgang mit behinderten Menschen sowie geeignete Fahrzeuge erforderlich.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Fahrzeuge mit Rollstuhlhalterung und Rollstuhlplatz
- Erfahrung im Transport von Menschen mit Behinderung
- Bereitstellung einer Schulbegleitperson
- Beförderung an allen Schultagen
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 2 Kindern aus Kamenz (davon 1 Kind im Rollstuhl zu befördern) und Elstra zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Die Beförderung eines Kindes erfolgt im Rollstuhl. Eine Schulbegleitung ist mit zu befördern. Eine Begleitperson ist optional. Bitte beachten: Reihenfolge der Abholung darf nicht verändert werden !! Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung