Spezialbeförderung von Schülern im Raum Radeberg (Los 23)
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen schreibt die Spezialbeförderung von Schülern im Raum Radeberg aus. Der Auftrag umfasst den Transport von zwei Kindern von Steina zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg, wobei ein Kind im Rollstuhl befördert werden muss und eine Begleitperson erforderlich ist. Die Beförderung beinhaltet zudem die Mitnahme medizinischer Ausrüstung.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg: Los 23: Steina - Sächs. Epilepsiezentrum Radeberg
Das Landratsamt Bautzen sucht einen Dienstleister für die tägliche Spezialbeförderung von zwei Schülern aus Steina zum Sächsischen Epilepsiezentrum in Radeberg. Da ein Kind auf einen Rollstuhl angewiesen ist und eine Begleitperson mitfahren muss, sind spezielle Anforderungen an das Fahrzeug und das Personal zu erfüllen. Zudem muss die Mitnahme von medizinischer Ausrüstung, wie etwa Sauerstoffgeräten, sichergestellt werden. Es handelt sich um einen sogenannten freigestellten Schulbusverkehr, der für Kinder eingerichtet wird, die den regulären öffentlichen Nahverkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen können.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 2 Kindern aus Steina (davon 1 Kind im Rollstuhl zu befördern) zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Eine Begleitperson ist notwendig. Die Beförderung eines Kindes erfolgt im Rollstuhl. Es ist zusätzlich die Mitnahme einer Sauerstoffflasche erforderlich. Das Kind bedarf sorgfältiger Aufmerksamkeit durch Begleitperson. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost1%
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert