Spezialbeförderung von Schülern zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Spezialbeförderung von zwei Schülerinnen und Schülern (davon eines im Rollstuhl) aus Steina zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg. Die Leistung umfasst den regelmäßigen Schul- bzw. Therapiebusverkehr mit erforderlicher Begleitperson und spezieller Fahrzeugausstattung. Der Auftrag ist als Einzellos ausgeschrieben, die Vertragslaufzeit orientiert sich am Schuljahr. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot, primär basierend auf den Kosten pro Hinfahrt.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg: Los 23: Steina - Sächs. Epilepsiezentrum Radeberg
Die Kreisverwaltung Bautzen sucht einen Dienstleister für den speziellen Schul- und Therapiebusverkehr im Raum Radeberg. Konkret geht es um die regelmäßige Beförderung von zwei Kindern aus Steina zum Sächsischen Epilepsiezentrum, wobei eines der Kinder auf einen Rollstuhl angewiesen ist und eine Begleitperson mitreist. Der Auftragnehmer muss ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug bereitstellen, das Platz für den Rollstuhl und die notwendige medizinische Ausrüstung wie Sauerstoffflaschen bietet. Die Fahrtkosten werden pauschal pro Hinfahrt vergütet, wobei das günstigste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Los 23, Landratsamt Bautzen)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Freiheit von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis nach VgV
- Spezielle Fahrzeugausstattung für Rollstuhlfahrer
- Mitnahme von Sauerstoffausrüstung möglich
- Bereitstellung einer qualifizierten Begleitperson
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 2 Kindern aus Steina (davon 1 Kind im Rollstuhl zu befördern) zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Eine Begleitperson ist notwendig. Die Beförderung eines Kindes erfolgt im Rollstuhl. Es ist zusätzlich die Mitnahme einer Sauerstoffflasche erforderlich. Das Kind bedarf sorgfältiger Aufmerksamkeit durch Begleitperson. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- cost
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung