Spezialbeförderung von Schulkindern zu einer Förderschule in Kamenz
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Beförderung von 3 Schulkindern aus Neukirch und Schmölln-Putzkau zur Förderschule FÖS-L+EH Bernbruch (derzeit ausgelagert nach Kamenz). Die Beförderung erfolgt als Spezialtransport für Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen, die den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können. Eine Begleitperson ist erforderlich. Es handelt sich um Los 73 eines Rahmenvertrags für Schülerbeförderung im Raum Kamenz.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Kamenz; Los 73: Neukirch, Schmölln-Putzkau - Bernbruch / Kamenz
Das Landratsamt Bautzen sucht ein Transportunternehmen für die Beförderung von drei Schulkindern aus den Ortsteilen Neukirch und Schmölln-Putzkau zur Förderschule FÖS-L+EH Bernbruch. Da die Kinder aus gesundheitlichen Gründen den regulären öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können, wird ein Spezialtransport mit Begleitperson benötigt. Die Schule ist derzeit in der Macherstraße 146 in Kamenz untergebracht. Der Auftrag ist Teil eines größeren Rahmenvertragssystems (Los 73) für Schülerbeförderung im Landkreis Bautzen. Bewerber müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 48 VgV
- Eignung zur Beförderung von Kindern mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Bereitstellung einer Begleitperson
- Führerschein und Genehmigung für gewerbliche Personenbeförderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von Kind aus Neukirch und 2 Kindern aus Schmölln-Putzkau zur FÖS-L+EH Bernbruch (Achtung! Schule ist derzeit ausgelagert, Anschrift: Macherstraße 146, 01917 Kamenz) Begleitperson notwendig Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung