Spezialbeförderung von Schulkindern zu Schulen in Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen vergibt die Spezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern aus Dresden, Ottendorf-Okrilla und Lichtenberg zu Schulen in Radeberg. Der Auftrag umfasst zwei Touren mit insgesamt neun Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können. Die Angebotsauswertung erfolgt anhand der Kosten pro Hinfahrt (Besetztkilometer). Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Bereich Radeberg, Los 32: Tour von Dresden, Ottendorf-Okrilla u. Lichtenberg an Schulen in Radeberg
Das Landratsamt Bautzen sucht ein Transportunternehmen für die Beförderung von neun Schulkindern aus dem Raum Dresden, Ottendorf-Okrilla und Lichtenberg zu Schulen in Radeberg. Es handelt sich um eine Spezialbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen den regulären öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können — sogenannter Behinderten- oder Krankenfahrtdienst. Der Auftrag ist in zwei Touren aufgeteilt: Tour 1 bringt fünf Kinder zur Heideschule Radeberg, Tour 2 vier Kinder zur GS Süd Radeberg. Eine Begleitperson ist jeweils optional. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis (Preis pro Hinfahrt). Bewerber müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Spezialbeförderung von Schulkindern (Behinderten-/Krankenfahrt)
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 48 VgV
- Angebotsabgabe als Gesamtangebot
- Preisangaben pro Hinfahrt (Besetztkilometer)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 5 Kinder aus dem Raum Ottendorf-Okrilla zum Heideschule Radeberg (L-Schule). Eine Begleitperson ist optional. Tour 2 Beförderung von 4 Kinder aus dem Raum Ottendorf-Okrilla und Lichtenberg GS Süd Radeberg LRS 3/2. Eine Begleitperson ist optional Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %). Hinweise: 1. Im Formblatt 633 Angebotsschreiben sind die Angaben für eine Hinfahrt (Strecke x Preisangebot je Besetztkilometer zzgl. Kosten für Begleitperson (Stundensatz x Fahrzeit/60) zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %) aus dem Preisermittlungsblatt zu übernehmen. 2. Wenn das Unternehmen umsatzsteuerbefreit ist und/ oder eine Umsatzsteuerbefreiung des Bieters bei Fahrten mit Begleitpersonen vorliegt, dann ist der Nachweis dafür zwingend mit dem Angebot einzureichen, sonst wird der im Preisblatt angegebene Umsatzsteuersatz angenommen.
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung