Spezialbeförderung von Schülern zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen schreibt die Spezialbeförderung von Schülern für das Los 30 aus. Es handelt sich um den Transport von Kindern aus dem Raum Dresden zum Sächsischen Epilepsiezentrum in Radeberg-Liegau-Augustusbad, wobei eine Begleitperson erforderlich ist. Die Beförderung umfasst unter anderem den Transport von Kindern im Rollstuhl.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Radeberg; Los 30: Raum Dresden zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad
Das Landratsamt Bautzen sucht einen Dienstleister für die tägliche Spezialbeförderung von Schülern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Konkret geht es um den Transport von Kindern aus dem Raum Dresden zum Sächsischen Epilepsiezentrum in Radeberg (Ortsteil Liegau-Augustusbad). Da eine Begleitperson notwendig ist und teilweise Rollstuhltransporte anfallen, handelt es sich um eine spezialisierte Beförderungsleistung. Der Auftrag ist als Los 30 innerhalb eines größeren Rahmenvertrags für den Schulbusverkehr ausgeschrieben.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 1 Kind aus Dresden zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Eine Begleitperson ist notwendig. Tour 2 Beförderung von 1 Kind aus Dresden/ Cotta zum Sächsischen Epilepsiezentrum Radeberg OT Liegau-Augustusbad. Beförderung im Rollstuhl ist notwendig. Besonderheit: Hinfahrt in 2 Touren zeitlich versetzt, eine gemeinsame Rückfahrt. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %). Hinweise: 1. Im Formblatt 633 Angebotsschreiben sind die Angaben für eine Hinfahrt (Strecke x Preisangebot je Besetztkilometer zzgl. Kosten für Begleitperson (Stundensatz x Fahrzeit/60) zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %) aus dem Preisermittlungsblatt zu übernehmen. 2. Wenn das Unternehmen umsatzsteuerbefreit ist und/ oder eine Umsatzsteuerbefreiung des Bieters bei Fahrten mit Begleitpersonen vorliegt, dann ist der Nachweis dafür zwingend mit dem Angebot einzureichen, sonst wird der im Preisblatt angegebene Umsatzsteuersatz angenommen.
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert