Spezialbeförderung von Schülern zu Schulen im Raum Kamenz
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Bautzen vergibt die spezielle Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Raum Kamenz, die aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Der Auftrag umfasst den Schulbusverkehr für fünf Kinder zu zwei Schulen in Kamenz, wobei eine Begleitperson erforderlich ist. Die Vergabe erfolgt als Einzellos mit einer Preisbewertung auf Basis der Besetztkilometer pro Fahrt. Die Vertragslaufzeit und der genaue Umfang der Fahrten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Kamenz; Los 75: Panschwitz-Kuckau, Elstra - Kamenz
Die Kreisverwaltung Bautzen sucht einen Dienstleister für die spezielle Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Raum Kamenz. Da einige Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem regulären Bus oder der Bahn zur Schule fahren können, werden fünf Schüler zu zwei verschiedenen Schulen in Kamenz gebracht. Für die Fahrten ist jeweils eine Begleitperson vorgesehen, die die Betreuung während des Transports übernimmt. Die Abrechnung erfolgt rein nach Aufwand, konkret berechnet über die zurückgelegten Kilometer pro Fahrt zuzüglich der Begleitperson. Der Auftrag wird als einzelnes Los ausgeschrieben und läuft voraussichtlich über ein Schuljahr.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung über das Fehlen von Ausschlussgründen nach GWB und VgV
- Nachweis der erforderlichen Beförderungserlaubnis
- Vorlage eines gültigen Sicherheitskonzepts
- Nachweis über die Eignung der Fahrzeuge und Fahrer
- Angabe der Preisermittlung nach Leistungsverzeichnis
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV vorliegen. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen von § 56 VgV. Eine Nachforderung des Angebotsschreibens sowie Teilen davon und/ oder des Preisermittlungsblattes (Anlage 1) erfolgt nicht. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben nach § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt hiervon unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotSpezialbeförderung von Schülerinnen und Schülern, welche aus gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können bzw. freigestellter Schulbusverkehr bei nichtvorhandenem öffentlichem Linienverkehr. Tour 1 Beförderung von 1 Kind aus Panschwitz-Kuckau/Kaschwitz, 2 Kindern aus Elstra und 1 Kind aus Kamenz zur Westlausitzschule Kamenz, sowie 1 Kind aus Elstra und 1 Kind aus Elstra/Prietitz zur Grundschule am Forst Kamenz Begleitperson notwendig Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung