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Spenglerarbeiten für die Schulsporthalle im Rahmen der Generalsanierung

Schulverband MargetshöchheimMargetshöchheim, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€40k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Juli 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Schulverband Margetshöchheim schreibt Spenglerarbeiten für den 5. Bauabschnitt der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule aus. Der Auftrag umfasst insbesondere die Montage von Attikaabdeckungen und Regenfallrohren aus Titanzink an der Schulsporthalle. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Spenglerarbeiten im Bereich der Schulsporthalle, im Zuge des 5. Bauabschnitt der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Margetshöchheim

VergabeHero-Einschätzung

Der Schulverband Margetshöchheim sucht einen Fachbetrieb für Spenglerarbeiten an der örtlichen Schulsporthalle. Diese Arbeiten sind Teil des fünften Bauabschnitts der laufenden Generalsanierung der Grund- und Mittelschule. Konkret geht es um die Installation von etwa 180 Metern Attikaabdeckung sowie 60 Metern Regenfallrohren, jeweils aus Titanzink gefertigt. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, wobei die Einhaltung strenger Formvorschriften bei der Angebotsabgabe zwingend erforderlich ist.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSpenglerarbeitenDachdeckerarbeitenSchulbauGeneralsanierungOeffentliche AusschreibungHandwerk
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
  • Zwingende Einreichung des Angebotsschreibens Formblatt 213.H
  • Zwingende Einreichung des Leistungsverzeichnisses als PDF
  • Vorlage unternehmens- und leistungsbezogener Unterlagen gemäß § 56 VgV bei Nachforderung innerhalb von 6 Tagen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Nachforderung des Angebotsschreibens Formblatt 213.H und des Leistungsverzeichnisses, in lesbarer Form als pdf-Datei, ist ausgeschlossen. Diese beiden Erklärungen und Unterlagen sind zwingend bei der Angebotsabgabe mit einzureichen! •••• Ein Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen im Vergabeverfahren und unternehmensbezogene und leitungsbezogene Unterlagen gemäß § 56 VgV kann dem Formblatt 216 in den Vergabeunterlagen entnommen werden. ••••Unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert und müssen dann der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000285 Spenglerarbeiten 5.BA

- ca. 180 m Attikaabdeckung Titanzink - ca. 60 m Regenfallrohr Titanzink

CPV 45261310, 45214200, 45261200, 45261320Frist 27. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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