Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·324033-2026

Beschaffung eines Röntgen-Photoelektronenspektrometers

Nordrhein-Westfalen
Bonn, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
Labor- und ForschungsbedarfBildung und ForschungLaborausstattungForschung Und EntwicklungWissenschaftliche GeraeteHochschulwesenAnalysetechnik
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn schreibt die Beschaffung eines Röntgen-Photoelektronenspektrometers aus. Es handelt sich um ein hochspezialisiertes wissenschaftliches Analysegerät für Forschungszwecke. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung eines Röntgen-Photoelektronenspektrometers.

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Bonn beschafft ein Röntgen-Photoelektronenspektrometer für ihre wissenschaftliche Forschung. Bei diesem Gerät handelt es sich um ein hochpräzises Analyseinstrument, das zur Untersuchung der chemischen Zusammensetzung und elektronischen Struktur von Oberflächenmaterialien eingesetzt wird. Da es sich um ein hochspezialisiertes Forschungsgerät handelt, erfolgt die Beschaffung in einem speziellen Verfahren ohne vorherige öffentliche Ausschreibung. Die Auswahl des Anbieters basiert primär auf der technischen Eignung für den spezifischen Forschungszweck.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Spektrometer

Beschaffung eines Röntgen-Photoelektronenspektrometers.

CPV 38000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    Die technischen Anforderungen zur Erfüllung des Forschungszwecks, sind das ausschlaggebende Zuschlagskriterium

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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