Soziale Betreuung und Beratung in Unterkünften des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen vergibt eine Rahmenvereinbarung für soziale Betreuung und Beratung in Einzel- und Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Landkreis. Der Auftrag umfasst die soziale Betreuung von Bewohnern in verschiedenen Unterkunftseinrichtungen. Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich sozialer Dienste ohne EU-Förderung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Soziale Betreuung und Beratung in den Einzel- und Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen in Thüringen sucht einen Anbieter für soziale Betreuung und Beratung in den Einzel- und Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises. Die Dienstleistung richtet sich an Bewohner verschiedener Unterkunftseinrichtungen und umfasst sozialpädagogische Beratung und Betreuung. Bewerber müssen nachweisen, dass keine gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 GWB vorliegen, insbesondere keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Mindestlohngesetz in den letzten zwei Jahren. Die Vergabe erfolgt nach dem offenen Verfahren, die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (wettbewerbsschädliche Verfehlungen)
- Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (schwere Verfehlungen)
- Keine Verurteilungen nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verurteilungen nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
- Keine Verurteilungen nach § 19 Mindestlohngesetz
- Nachforderung von Unterlagen nach gesetzlichen Bestimmungen möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Nachforderung von Unterlagen.
Aufteilung in Lose
1 Lotsoziale Betreuung und Beratung in den Einzel- und Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung