Sonderprüfung einer Verwahrstelle gemäß KAGB und KWG
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt eine Sonderprüfung bei einer Verwahrstelle aus. Der Auftrag umfasst die Prüfung von acht spezifischen Feldern, darunter Verwahrung, Bewertung und Liquiditätsmanagement. Die Leistung wird als Festpreisauftrag vergeben.
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Durchführung einer Sonderprüfung (Routineprüfung) gemäß §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle mit Sitz in Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragt eine externe Sonderprüfung bei einer Verwahrstelle, die Standorte in Hessen und Nordrhein-Westfalen unterhält. Dabei wird routinemäßig überprüft, ob das Institut seine gesetzlichen Pflichten gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Kreditwesengesetz (KWG) einhält. Die Prüfung erstreckt sich auf acht zentrale Bereiche, wie etwa die ordnungsgemäße Verwahrung von Vermögenswerten, die Überwachung von Zahlungsströmen und das Liquiditätsmanagement. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der zu einem Festpreis vergeben wird.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Prüfung wird ohne konkreten Anlass angeordnet. Sie erstreckt sich auf die folgenden Prüfungsfelder: I. Allgemeine Anforderungen an die Aufsichtspflichten der Verwahrstelle II. Verwahrung III. Unterverwahrung IV. Bewertung V. Überwachung der Zahlungsströme VI. Vergütung und Aufwendungsersatz VII. Kontrollpflichten VIII. Liquiditätsmanagement Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV erteilt. Die Prüfung wird zu einem Festpreis durchgeführt. Das einzige Zuschlagskriterium ist der in § 11 Abs. 1 des Vertrages angegebene Festpreis zuzüglich Umsatzsteuer.
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung