Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: AVI.DAT Software&Technology GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

20. Dez. 2024

TED·434918-2026

Softwarewartung und Weiterentwicklung der Anwendung Miraan

Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Hessische Rundfunk schreibt die Wartung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Software Miraan aus. Es handelt sich um einen EVB-IT-Servicevertrag, der die Pflege und funktionale Anpassung der Anwendung umfasst. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss eines EVB-IT-Servicevertrages

VergabeHero-Einschätzung

Der Hessische Rundfunk sucht einen Dienstleister für die technische Betreuung und Weiterentwicklung der Software Miraan. Dabei wird ein sogenannter EVB-IT-Servicevertrag abgeschlossen, der die standardisierten Bedingungen für IT-Leistungen in der öffentlichen Verwaltung festlegt. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb handelt, wird der Auftrag direkt mit einem ausgewählten Partner verhandelt. Die Leistung umfasst sowohl die laufende Wartung als auch die Anpassung der Software an neue Anforderungen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Softwarewartung und-weiterentwicklung Miraan)

IT-DienstleistungenMedienĂ–ffentliche VerwaltungSoftwarewartungIt ServiceOeffentliche VerwaltungEvb ItSoftwareentwicklung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Softwarewartung und-weiterentwicklung Miraan

Pflege- und Weiterentwicklungsleistungen fĂĽr die Miraan Software

CPV 72200000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wirtschaftlichster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Dez. 2024
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an AVI.DAT Software&Technology GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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