TED·487003-2026·Schließt in 30 Tagen

Softwarelösung für umsatzsteuerliches Tax Compliance Management System (TCMS) Controlling

IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungSoftwareloesungTax ComplianceSap IntegrationOeffentliche VerwaltungUmsatzsteuerDigitalisierung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht eine Softwarelösung zur Automatisierung des umsatzsteuerlichen Controllings innerhalb ihres Tax Compliance Management Systems (TCMS). Das System soll Buchungsdaten aus SAP S/4HANA aufbereiten und die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung prüfen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung und Implementierung der Software.

Vollständige Beschreibung anzeigen

IT-gestütztes TCMS-Controlling, Software

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Düsseldorf möchte ihr umsatzsteuerliches Controlling digitalisieren und sucht dafür eine spezialisierte Software. Diese Anwendung soll direkt an das bestehende SAP S/4HANA-System der Stadt angebunden werden, um Buchungsvorgänge automatisch auf ihre steuerliche Korrektheit zu prüfen. Ziel ist es, ein Tax Compliance Management System (TCMS) zu etablieren, das steuerliche Risiken minimiert und Prozesse effizienter gestaltet. Die Vergabe erfolgt nach einem Mix aus technischer Qualität (60 %) und Preis (40 %).

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
  • Einhaltung der Anforderungen aus dem AEntG, AufenthG, MiLoG und SchwarzArbG
  • Fähigkeit zur Anbindung an SAP S/4HANA

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000IT-gestütztes TCMS-Controlling

Die Beschaffung einer einheitlichen Softwarelösung, die ein regelmäßiges umsatzsteuerliches Controlling als integralen Bestandteil des Tax Compliance Management Systems (TCMS) der Landeshauptstadt Düsseldorf möglichst automatisiert durchführt. Der Controlling-Prozess umfasst insbesondere die strukturierte Aufbereitung von debitorischen und kreditorischen Buchungsvorgängen (aus dem ERP-System "SAP S/4HANA") sowie die Überprüfung der jeweils angewendeten umsatzsteuerlichen Behandlung (z. B. anhand der verwendeten Steuerkennzeichen). Die Ergebnisse der Prüfung sollen in einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Auswertung dargestellt werden, welche insbesondere die Buchungsvorgänge mit Prüfungsbedarf (z. B. aufgrund fehlerhafter umsatzsteuerlichen Behandlung) deutlich hervorhebt.

CPV 48000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Anforderungen Tabellenblatt zwei der Bewertungsmatrix

    60%
  • price

    Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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