Softwarelizenzen und Betrieb der Wissensplattform WIESO
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
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- Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
- Programmierung von Softwarepaketen (72210000)
- Programmierung von System- und Anwendersoftware (72211000)
- Programmierung von Anwendersoftware (72212000)
- Programmierung (72243000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 712775-2026
- Verfahrensnummer
- 2f35bb6c-27df-4400-96fe-afd456361872
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern beschafft Lizenzen sowie Installation, Updates, Support und Schulungen für die Wissensplattform WIESO („Wissen intern einheitlich systematisch organisiert“). Die Plattform soll rund 5.000 Nutzerinnen und Nutzern an 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im zuständigen Staatsministerium und in der Führungsakademie zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
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Leistungsbeschreibung
Die Wissensplattform WIESO (Wissen intern einheitlich systematisch organisiert) – und damit die zugrundeliegende Software – soll ca. 5000 Nutzern an den 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF), dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) sowie der Staatlichen Führungsakademie (FüAk) zur Verfügung gestellt werden. Auftragsgegenstand sind folglich die entsprechenden Lizenzen für die Software (u. a. Lizenz für Systeme mit mehreren zusammen geschalteten Servern) sowie die Herbeiführung (Installation) und Aufrechterhaltung (Updates, Support, Schulungen) der Betriebsbereitschaft. Zu den vereinbarten Leistungen wird entsprechend auf den EVB-IT Systemvertrag verwiesen. Die Laufzeit soll 4 Jahre betragen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wikifarm (WIESO)
Die Wissensplattform WIESO (Wissen intern einheitlich systematisch organisiert) – und damit die zugrundeliegende Software – soll ca. 5000 Nutzern an den 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF), dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) sowie der Staatlichen Führungsakademie (FüAk) zur Verfügung gestellt werden. Auftragsgegenstand sind folglich die entsprechenden Lizenzen für die Software (u. a. Lizenz für Systeme mit mehreren zusammen geschalteten Servern) sowie die Herbeiführung (Installation) und Aufrechterhaltung (Updates, Support, Schulungen) der Betriebsbereitschaft. Zu den vereinbarten Leistungen wird entsprechend auf den EVB-IT Systemvertrag verwiesen. Die Laufzeit soll 4 Jahre betragen.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Wikifarm (WIESO)
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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