Pflege und Weiterentwicklung des forstlichen Informationssystems FORIS-WPK

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.09.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.08.2025
CPV-Codes
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  • Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
  • Programmierung von Softwarepaketen (72210000)
  • Systemberatung und technische Beratung (72220000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Software-Unterstützung (72261000)
  • Software-Konfiguration (72265000)
  • Software-Beratung (72266000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
551266-2025
Verfahrensnummer
a532ca08-ec02-45ba-aae0-843ecd72e4db

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in München, beschafft Dienstleistungen zur Pflege und Weiterentwicklung des Systems „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes“ (FORIS-WPK). Vorgesehen sind 2026 und 2027 jeweils 50 verpflichtende sowie bis zu 50 optionale Personentage; für optionale Vertragsverlängerungen 2028 und 2029 jeweils 30 verpflichtende sowie bis zu 50 optionale Personentage. Die Arbeiten werden ganzjährig in einzelnen, bedarfsabhängig abgestimmten Abschnitten abgerufen; die Angebotsfrist endet am 24. September 2025 um 11:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“ Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2026 und 2027 sowie optionale Vertragsverlängerungen der Jahre 2028 und 2029: Voraussichtliche Abnahmemenge nach Vertragsjahr: 2026: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2027: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2028: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2029: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dienstleistung - SAP-Programmierung - FORIS-WPK 2026 – 20291 EUR

    Pflege und Weiterentwicklung der Anwendung „Forstliches Rechnungswesen und Informationssystem – Waldflächeninformationssystem und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes (FORIS-WPK)“ Folgende Abnahmemengen gelten für das Jahr 2026 und 2027 sowie optionale Vertragsverlängerungen der Jahre 2028 und 2029: Voraussichtliche Abnahmemenge nach Vertragsjahr: 2026: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2027: 50 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2028: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge 2029: 30 PT Pflichtabnahmemenge und 50 PT optionale Abnahmemenge Die kalkulierten Personentage werden voraussichtlich nicht in zusammenhängenden Blöcken abgerufen. Die laufende Betreuung und Weiterentwicklung verteilt sich ganzjährig auf einzelne Arbeitsabschnitte, die je nach Anfall in Absprache beauftragt werden.

    Frist: 24.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Dienstleistung - SAP-Programmierung - FORIS-WPK 2026 – 2029

Preis
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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 716239-2025

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