TED·293841-2026

Softwareanpassung Zentralsystem Thüringer Staatslotterie für Lotterie „Doppelte Sieben"

Thüringer Staatslotterie AöRSuhl, GermanyVeröffentlicht 29. Apr. 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Thüringer Staatslotterie AöR vergibt eine Direktvergabe (Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb) an die Brightstar Lottery PLC. Gegenstand ist die Anpassung der bestehenden Software des Zentralsystems, um die Kommunikation mit den Draw Centern auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umzustellen und die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Vergabe ist begründet mit der technischen Exklusivität von BSL.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen der Beschaffung wird die Brightstar Lottery PLC (BSL) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems so anzupassen, dass die Kommunikation mit den Draw Centern den neuen geltenden Anforderungen entspricht. Der Meldeweg wird hierbei auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umgestellt.

VergabeHero-Einschätzung

Die Thüringer Staatslotterie in Suhl beauftragt die Brightstar Lottery PLC mit der Anpassung ihrer Zentralsystem-Software. konkret geht es darum, die Kommunikation mit den sogenannten Draw Centern (den Ziehungszentren) auf moderne unternehmensübergreifende Schnittstellen umzustellen, damit die Lotterie „Doppelte Sieben" den neuen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Da nur BSL die erforderliche Software entwickeln kann, handelt es sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb — der Auftrag geht direkt an einen bekannten Anbieter. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren sechsstelligen Bereich. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: TSL, Thüringer Staatslotterie AöR)

IT ServicesGaming & GamblingGaming & GamblingGovernmentPublic ServicesSoftware CustomizationLottery SystemsIt ServicesInterface DevelopmentPublic Sector ItGaming IndustryDirect Award
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der technischen Fähigkeit zur Softwareanpassung für Lotteriesysteme
  • Zertifizierung oder Erfahrung im Bereich Glücksspiel-Software
  • Fähigkeit zur Umsetzung unternehmensübergreifender Schnittstellen (B2B)

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Direktvergabe Anpassungen der Software des Zentralsystems der TSL. Erweiterung um Lotterie „Doppelte Sieben“.

Im Rahmen der Beschaffung wird die Brightstar Lottery PLC (BSL) beauftragt, die bestehende Software des Zentralsystems so anzupassen, dass die Kommunikation mit den Draw Centern den neuen geltenden Anforderungen entspricht. Der Meldeweg wird hierbei auf unternehmensübergreifende Schnittstellen umgestellt. Konkret liegt der Fall hier so, dass die Implementierung der Software zwingend von BSL durchgeführt werden muss. Alle Generalverwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung des Zentralsystems (Aurora) von BSL übernommen. Die zugehörige Systemlandschaft (Softwarekomponenten) zählt gänzlich zum geistigen Eigentum von BSL. Die notwendigen Tätigkeiten zur Implementierung der Software schließen eine Mitwirkung durch ein fremdes Unternehmen aus. Hier gelten zum einen die Zugriffsrechte, Rechte am geistigen Eigentum (besonders die Sourcecodes bspw. der Schnittstellen und Spielscheine) und zum anderen die Sicherstellung der Verfügbarkeit des Systems. Bei der Beauftragung Dritter würden gewerbliche Schutzrechte oder andere ausschließliche Rechte von BSL verletzt, denn die Implementierung kann z.B. nur durch Zugriff auf den Quellcode von BSL durchgeführt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe c) VgV). Eine marktbeherrschende Stellung von BSL in diesem Bereich ist nicht gegeben (§ 19 Abs. 4 GWB). Die beschriebene Implementation der Schnittstellen kann aus technischer Sicht nur durch eine Änderung am Quellcode erbracht werden. Alleiniger Rechteinhaber an der Software des Zentralsystem ist BSL. Rechte, die einen Zugriff auf den Quellcode erlauben, wurden der TSL vertraglich nicht eingeräumt und werden auch zukünftig bei BSL verbleiben. BSL räumt der TSL lediglich ein Einfaches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software ein. Die TSL ist nicht berechtigt die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln und/oder weiter zu veräußern sowie an Dritte zu lizensieren. Andere Unternehmen, die durch BSL einen vertraglich zugesicherten Zugriff auf den Quellcode der Software haben, sind am Markt nicht vorhanden. Jegliche Anpassung des Systems ist, ebenso wie die Behebung von Fehlern und die Wartung der Software für die TSL unverzichtbar. Sie dienen dem ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Diese Tätigkeiten können somit aufgrund des fehlenden Zugriffs auf den Quellcode weder von der TSL selbst noch von anderen dritten Unternehmen vorgenommen werden. Es kommt hierfür nur die alleinige Quellcodeinhaberin, BSL, in Betracht. Zudem kann auch auf die Alternative b) „kein Wettbewerb aus technischen Gründen“ abgestellt werden. Denn es ist anerkannt, dass die technische Alleinstellung sich insbesondere auch aus der Ausführung eines früheren Auftrags ergeben kann, z. B. bei der Erweiterung oder Modifikation von Bestandssystemen; bei der Vergabe entsprechender Anschlussaufträge werden die Leistungsspezifikation getragen von dem Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen (vgl. Kulartz in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prie0, Kommentar zur VgV, 1. Aufl. 2017, § 14, Rdn. 49 m.w.N.). In dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Lotterie Zentralsystem um eine Spielkomponente. Das gesamte System wurde im Jahre 2018 bereits erneuert.

CPV 72265000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert