Software zur Bearbeitung von Beihilfeanträgen
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt die Beschaffung einer spezialisierten Softwarelösung zur digitalen Bearbeitung von Beihilfeanträgen. Das System muss die komplexen rechtlichen Anforderungen verschiedener Bundesländer, darunter Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, abbilden und eine App zur Digitalisierung von Posteingängen integrieren. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund technischer Alleinstellungsmerkmale.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Software des Auftragnehmers ist als einzig bekanntes Programm in der Lage, dass die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten nach unterschiedlichen Landesrechten mit den gesetzlichen Voraussetzungen nach der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) und der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit den einzelnen abweichenden Landesgesetzen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie der Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) vorgenommen werden kann.
Die AOK Niedersachsen sucht eine Softwarelösung, um Beihilfeanträge effizient und rechtssicher zu bearbeiten. Da die gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe je nach Bundesland stark variieren, muss die Software die spezifischen Vorschriften aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gleichzeitig unterstützen. Zudem ist eine App-Anbindung erforderlich, mit der eingereichte Unterlagen direkt digitalisiert und in den Bearbeitungsprozess überführt werden können. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, deutet dies darauf hin, dass nur ein spezifischer Anbieter die komplexen rechtlichen Anforderungen in dieser Form technisch abbilden kann.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer bietet eine Software zur Bearbeitung von Beihilfeanträgen unter Berücksichtigung des einschlägigen Rechtsnormen nach der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) und der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit den einzelnen abweichenden Landesgesetzen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie der Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW). Es werden die Posteingänge im Scanverfahren durch eine zugehörige App digitalisiert und alle Informationen des Beihilfeantrags erfasst. Im Antrag werden zunächst die persönlichen Daten der antragstellenden Person erfasst: • Name, Vorname • Personalnummer bzw. Beihilfenummer • Anschrift • Dienststelle bzw. Versorgungsträger • Bankverbindung für die Erstattung 2. Angaben zu den Aufwendungen Der Antrag enthält eine Auflistung der geltend gemachten Kosten. Dazu gehören beispielsweise: • Arzt- und Zahnarztrechnungen • Krankenhauskosten • Arzneimittel und Heilmittel (z. B. Physiotherapie) • Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte) • Pflegekosten Diese Aufwendungen werden meist einzeln oder zusammengefasst mit Datum, Rechnungsbetrag und ggf. behandelten Personen angegeben. 3. Belege und Nachweise Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden: • Originalrechnungen oder digitale Rechnungsbelege • Verordnungen (Rezepte) • Zahlungsnachweise (je nach Vorgabe der Beihilfestelle) Die Belege müssen prüffähig sein und die wesentlichen Angaben enthalten (Behandler, Leistungsdatum, Diagnose ggf. verschlüsselt, Betrag). 4. Erklärungen und Unterschrift Am Ende bestätigt die antragstellende Person: • dass die Angaben vollständig und korrekt sind • dass keine weiteren Kostenträger (z. B. private Versicherung) doppelt in Anspruch genommen wurden (oder diese korrekt berücksichtigt sind) Der Antrag wird unterschrieben bzw. digital bestätigt. 5. Einreichung Der Beihilfeantrag kann je nach Dienstherrn eingereicht werden: • papiergebunden per Post über ein Online-Portal oder eine Beihilfe-App (z. B. durch Upload von Rechnungen) Sämtliche in diesem Prozess gesammelten Daten können vom Auftragnehmer erfasst und anhand der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert