Software für Entwicklung, Verteilung und Administration von Outlook-Add-ins mit Support und Implementierung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.08.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BWI GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.08.2024
- CPV-Codes
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- Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
- Entwicklung von E-Mail-Software (72212223)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 498493-2024
- Verfahrensnummer
- 12ce3996-5eb5-46d4-bea7-82ae074854c2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BWI GmbH beschafft eine Software zur Entwicklung, Verteilung und Administration von Outlook-Add-ins für den Zielbetrieb der Bundeswehr und den Eigenbetrieb der BWI. Der Auftrag umfasst zeitlich unbegrenzte Kauf-Lizenzen sowie Softwarepflege, Support, Implementierungs-, Dienst-, Schulungs- und weitere softwarenahe Leistungen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren und einem geschätzten Volumen von bis zu 13.065.620,56 Euro netto vergeben werden; die Obergrenze liegt bei 19.598.430,85 Euro netto. Der Leistungsort liegt in der Region Bonn (NUTS-Code DEA22), die Angebotsfrist endet am 23. August 2024 um 10:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt Rahmenvereinbarungen in zwei Losen über ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht von Kauf-Lizenzen inkl. Softwarepflege und Support, sowie Implementierungs-, Dienst- und Schulungsleistungen über eine Software zur Entwicklung, Verteilung und Administration von Outlook-Addins im Zielbetrieb der Bundeswehr und im Eigenbetrieb der BWI von bis zu 13.065.620,56 Euro (Obergrenze: 19.598.430,85 EUR netto, siehe Anlage 1 Auftragswertschätzung), im Wege eines offenen Verfahrens (gem. §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 1595-NR-Outlook Add-Ins / Middleware
Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen • die dauerhafte Überlassung (Kauf) von Software, • die Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen, • die Erbringung von Implementierungsleistungen, • die Erbringung von Schulungsleistungen, • die Erbringung von softwarenahen Vertragsleistungen, • die Erbringung von Informationsleistungen
Frist: 23.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bewerber die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124 und 125 GWB" zur Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 1595-NR-Outlook Add-Ins / Middleware
- Qualität
- 70 %
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bewerber die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124 und 125 GWB" zur Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 714694-2024
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