Software Asset Management-Tool inklusive Implementierung und Support
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 3.800.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 128254-2026
- Verfahrensnummer
- 264893bf-190c-4108-b1d4-4d5795942bef
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH schreibt die Beschaffung eines Software Asset Management-Tools zur Verwaltung von Lizenzen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Software, Wartung, Implementierung sowie Beratungsleistungen für den Produktivbetrieb über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Lösung soll entweder On-Premise oder in einer AWS-Cloud betrieben werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist somit die zeitlich befristete Überlassung eines Software Asset Management-Softwareproduktes nebst zugehöriger Softwarepflege, der technischen Implementierungs- und Supportleistungen sowie der Beratung des AG im Produktivbetrieb. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst Kriterienkatalog (Anlage 2) entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · "Software Asset Management-Tool", ECA-2026-017
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Software-Asset-Management-Tool für das Lizenzmanagement der Bundesdruckerei-Gruppe nebst zugehöriger Softwarepflege, der technischen Implementierungs- und Supportleistungen sowie der Beratung der AG im nachfolgenden Produktivbetrieb. Gesucht wird entweder eine On-Prem im eigenen Rechenzentrum oder in AWS (Amazon Web Services) betreibbare Lösung für das Software-Asset-Management, welche die im Kriterienkatalog (Anlage 2) aufgeführten Funktionalitäten umfasst. Die Lösung soll im Idealfall aus einem einzigen Softwareprodukt bzw. einer Produkt-Suite bestehen, darf jedoch auch dedizierte Module/Add-Ons/Programmkomponenten umfassen, falls solche für die Erfüllung bestimmter Anforderungen erforderlich sind. Die anzubietende Softwarelösung muss dabei in einem Mietmodell angeboten werden und allein nach der Anzahl der in der Lösung erfassten IT-User (Mitarbeitende der AG, inkl. deren Affiliates, sowie etwaige externe Anwendende), für die Lizenzbedarfe ermittelt werden, lizenziert werden. Der Lizenzbedarf für die anzubietende Lösung muss auf jährlicher Basis (30 Tage vor Jahrestag des Vertragsschlusses) ermittelt werden können. Unterjährige Schwankungen im Lizenzbedarf der anzubietenden Lösung dürfen keine Relevanz für den vertragskonformen Einsatz haben (True-up oder True-down-Prinzip vergleichbar mit Microsoft). Darüber hinaus sollen ebenfalls Dienstleistungen im Rahmen der Implementierung (kurz: Grundinstallation des SAM-Tools und notwendiger Komponenten, Anbindung definierter Schnittstellen, Import kaufmännischer Bestandsdaten mit dem Ziel der Erstellung einer initialen Microsoft-Bilanz) und weitere Unterstützungsleistungen im Produktivbetrieb erbracht werden. In der Phase der Implementierung sollen insgesamt drei Instanzen (DEV, TEST, PROD) On-Prem im eigenen internen Rechenzentrum oder im eigenen Hoheitsgebiet in AWS für die Bundesdruckerei GmbH aufgebaut, die definierten Schnittstellen angebunden, vorhandene kaufmännische Daten importiert und eine erste Initialbilanz für den Hersteller Microsoft auf Grundlage der vorhandenen technischen und kaufmännischen Daten erstellt werden. Ein erstes Management-Reporting sowie die Schulung des Lizenzmanagementteams sind ebenfalls Bestandteile dieser ersten Phase. Das SAM-Tool soll am Ende der ersten Phase in den Betrieb übergehen. In der daran anschließenden Betriebsphase wird der Fokus der Bundesdruckerei GmbH auf - dem Ausbau der Datenqualität, - dem Customizing des SAM-Tools, - der Anbindung weiterer Schnittstellen, - dem Onboarding weiterer Software-Hersteller (Aufbau technischer und kaufmännischer Daten und Reporting) und - dem Aufbau einer bidirektionalen Datenübertragung an die zentralen Systeme CMDB und LeanIX - dem Aufbau des SAM-Tools als Konzernlösung durch Anbindung von Affiliates (Tochter- und Schwestergesellschaften) liegen. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) nebst Kriterienkatalog (Anlage 2) entnommen werden.
Frist: 03.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nähere Informationen können den Vergabebedingungen entnommen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · "Software Asset Management-Tool", ECA-2026-017
- Ermittlung der Preispunkte für die die Implementierungsleistungen und die Unterstützungsleistungen in der Betriebsphase auf Grundlage der angebotenen Preise
- 50 %
- Qualitativ-fachliche Bewertung der angebotenen Leistung auf Grundlage der im Dokument "II.3 Anl. 3 - Bewertungsmatrix Software Asset Management-Tool" aufgestellten B-Kriterien
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nähere Informationen können den Vergabebedingungen entnommen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 353705-2026
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