NXLog-Softwarelizenzen mit Softwarepflege, Support und begleitenden Leistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.03.2024, 15:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BWI GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- vergabeplattform.bwi.de
- Bekanntmachungsnummer
- 113535-2024
- Verfahrensnummer
- dd918bee-5e61-4e89-bb2e-8ccd79fe9392
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BWI GmbH mit Sitz in München beschafft eine Rahmenvereinbarung zur zeitlich befristeten Überlassung von Lizenzen für die Software NXLog, einschließlich Softwarepflege, Support und damit verbundener Dienstleistungen. Die Leistungen sind für den Eigenbetrieb der BWI, die Bundeswehr und weitere Bundesbehörden vorgesehen; die Obergrenze liegt bei etwa 3,54 Millionen Euro netto. Die feste Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre beziehungsweise 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 5. März 2024 um 14:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
"Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt eine Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen (Subscription/ Miete) inkl. Softwarepflege und Support für die Software NXLog des Herstellers NXLog Ltd., sowie die Erbringung softwarenaher Vertragsleistungen, für den Eigenbetrieb BWI und Zielbetrieb Bundeswehr und weitere Bundesbehörden, in Höhe von ca. netto 3.540.000,00 Euro (Obergrenze) im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer festen Grundlaufzeit von vier Jahren abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21 Abs. 6 VgV)."
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 1587-AB-NXLog
Die geschätzte Menge ergibt sich aus dem Vertrag. Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag.
Frist: 05.03.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124, 125 und 126 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 8 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 und 126 GWB" zum Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124, 125 und 126 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 8 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 und 126 GWB" zum Fragebogen zur Eignungsprüfung vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB hat der Bieter die gesonderte Erklärung als Anlage 7 "Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB" zu den Bewerbungsbedingungen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 208803-2024
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