Software für digitales Klassenbuch und Stundenplanung als Landeslösung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.09.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.08.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Unterrichtssoftwarepaket (48190000)
  • Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket (48330000)
Bekanntmachungsnummer
479882-2024
Verfahrensnummer
6db764f7-fce3-42a8-ba66-a7433c266935

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung, beschafft eine Software für digitale Klassenbücher und Stundenpläne als landesweiten Rahmenvertrag. Die Lösung wird als Software-as-a-Service (SaaS), also als über das Internet bereitgestellte Software, einschließlich Einführung, Anpassung und Schulungen angeboten und soll von öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie optional von Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden. Der Vertrag betrifft Mecklenburg-Vorpommern und ist auf 720 Tage ausgelegt; Angebote müssen bis zum 24. September 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggebr schreibt eine SaaS-Software für Klassenbuch/Stundenplaner sowie weitere zugehörige Leistungen (Einführung, Anpassung, Schulungen etc.) als Rahmenvertrag aus.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag Klassenbuch- und Stundenplansoftware als Landeslösung für M-V

    Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird mit seinen Schulträgern eine übergreifende Klassenbuch- und Stundenplansoftware für alle öffentlichen Schulen einführen. Allen Schulen in freier Trägerschaft wird die Nutzung des Systems ebenfalls angeboten. Die Nutzung durch die Schulen ist zum Veröffentlichungszeitpunkt der Ausschreibung freiwillig. Die zu beschaffenden Lizenzen der SaaS-Lösung sollen von allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V (BM) und seinen nachgeordneten Behörden per Webbrowser und ggf. per App nutzbar sein. Sowohl Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, schulisches Personal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMs als auch Personensorgeberechtigte gehören zu den zukünftigen Anwendern (Nutzungsberechtigte). Datenschutz und IT-Sicherheit haben entsprechend einen hohen Stellenwert und sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Insbesondere die Anforderungen seitens der EU-DSGVO, SchulDSVO M-V und die Vorgaben für IT-Sicherheit durch den BSI IT-Grundschutz sind anzuwenden. Gleichzeitig finden auch andere gesetzliche Regelungen wie die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Klassenbüchern Beachtung. Über Schnittstellen werden zwischen den Funktionen des digitalen Klassenbuchs und des digitalen Stundenplans wichtige Daten, wie der Stundenplan inkl. tagesaktueller Vertretungen, ausgetauscht. Der zeitliche Ablauf der Einführung ergibt sich aus dem Projektplan gem. Pkt. 13.8 [N-PP-AE-01 ff.]. Nutzende des zu beschaffenden Systems authentifizieren sich über das Landes-Identitätenmanagement-System (IDM) so, wie es in der SchulDSVO § 5a vorgesehen ist. Eine entsprechende Schnittstelle ist zu schaffen, die zusätzlich die Provisionierung durchführen kann. Der Aufruf des digitalen Klassenbuchs und der Stundenplansoftware erfolgen zudem über das Schulportal https://cloud.schule-mv.de. Vor dem Hintergrund der geplanten flächendeckenden Nutzung bedarf es für schulisches Personal verschiedener Schulungsangebote, um die Einführung fristgerecht umsetzen zu können. Der Betrieb des Systems sowie der 3rd-Level-Support finden beim Auftragnehmer statt. Der 1st-Level-Support wird kommunal durch die Schulträger organisiert, der 2nd-Level-Support findet im BM (Auftraggeber) statt. Der Gegenstand dieser Ausschreibung umfasst somit ein umfassendes SaaS-Angebot, das verschiedene Funktionen und Leistungen umfasst. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung einer modernen Klassenbuch- und Stundenplansoftware. Darüber hinausgehende Leistungen (Einführung/Rollout, Customizing, Schulungen etc.) ergeben sich aus den Vergabeunterla-gen, insbesondere aus der Anlage 2 (Leistungsbeschreibung) und den Anlagen 3a und 3b (Kriterienkataloge). Der konkrete Leistungsgegenstand und -umfang wird initial mit Zuschlagserteilung sowie anschließend während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im jeweiligen Einzelabruf festgelegt. Vor diesem Hintergrund wird beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Dauer von 24 Monaten zu schließen, der sich automatisch (maximal jedoch zweimal) um 12 Monate verlängert, soweit der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Folgevertragsjahres kündigt. Die maximal mögliche Rah-menvertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate. Dabei sind während der Dauer der Rahmenvereinbarung die folgenden Höchstabnahmemengen vorgesehen: -- Schulungen: - 2 PT bzw. Einheiten FG1-Schulungen KB - 45 PT bzw. Einheiten Admin-Schulungen KB - 25 PT bzw. Einheiten Anwender-Schulungen KB - 10 PT bzw. Einheiten Support-Schulungen KB - 2 PT bzw. Einheiten FG1-Schulung SP+Module - 50 PT bzw. Einheiten Anwender-Schulungen SP+Module - 15 PT bzw. Einheiten Support-Schulungen SP+Module - 10 PT bzw. Einheiten Externen-Schulung SP+Module -- Beratung- und Unterstützungsleistungen: 10 PT jährlich -- Weiterentwicklungsbedarfe und Customizing: 20 PT jährlich -- Lizenzen: 250.000 SuS + LK (Die Personensorgeberechtigte werden in der genannten Lizenzmenge nicht berücksichtigt (kostenfreies Nutzungsrecht)). Nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit gelten die Maximalwerte gem. Nr. 9.7 des EVB-IT Cloudvertrages.

    Frist: 24.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Siehe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124, 125 GWB (Anhang 5); Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will (Eignungsleihe), ist Punkt 2.10 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben, vgl. im Übrigen Anhang 1 Punkt 2 und 4 (nach Formblatt) und Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

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LOT-0000 · Rahmenvertrag Klassenbuch- und Stundenplansoftware als Landeslösung für M-V

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Preis
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Anforderungen

Siehe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124, 125 GWB (Anhang 5); Soweit der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Ressourcen von Dritten/Nachunternehmen zurückgreifen will (Eignungsleihe), ist Punkt 2.10 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben, vgl. im Übrigen Anhang 1 Punkt 2 und 4 (nach Formblatt) und Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 768663-2024

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