Wandschutz- und Handlaufarbeiten für Klinik-Ersatzneubau
Was wird ausgeschrieben
Die KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH schreibt Ausbauarbeiten für den Ersatzneubau 'Bauteil C' am Standort Sömmerda aus. Der Auftrag umfasst die Montage von Wandschutzsystemen und Handläufen sowie die notwendige Untergrundvorbereitung auf einer Fläche von ca. 1.230 m². Die Ausführungsdauer ist mit 188 Tagen angesetzt.
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SMD_BTC: Wandschutz, Handlauf
Die KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH sucht einen Auftragnehmer für den Innenausbau ihres neuen Klinikgebäudes in Sömmerda. Konkret geht es um die Installation von Wandschutzsystemen und Handläufen, die in Krankenhäusern zur Vermeidung von Schäden an Wänden und zur Unterstützung von Patienten dienen. Die Arbeiten beinhalten neben der Montage auch die Vorbereitung der Untergründe. Das Projekt ist auf eine Dauer von rund sechs Monaten ausgelegt und richtet sich an Fachbetriebe für Innenausbau oder spezialisierte Handwerksunternehmen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (3 Mio. EUR Personen-/Sachschaden)
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Eintragung in die Handwerksrolle oder IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Referenznachweise gemäß Formblatt 124
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Der Bieter kann von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber bekannt wird: dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern diese bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags eine wesentliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung gezeigt haben, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu vergleichbaren Rechtsfolgen geführt hat. §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, sofern fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei schweren Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, erheblichen oder fortdauernden Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nach § 21 AEntG oder § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG oder vergleichbaren Sachverhalten. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt. Der Bieter kann von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber bekannt wird: dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind nachzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend (Formblatt 223) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung (Formblatt 124) zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Personenschaden: 3.000.000 Euro, Sachschaden: 3.000.000 Euro)
Aufteilung in Lose
1 LotDie KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH errichtet am Standort Sömmerda den Ersatzneubau „Bauteil C“ für das dortige Klinikum. Gegenstand des Verfahrens ist das Gewerk: Wandschutz und Handlauf. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen umfangreiche Ausbau- und Wandschutzarbeiten einschließlich Untergrundvorbereitung, Oberflächenherstellung, Einbauten sowie ergänzende Metall- und Holzbauteile. Die wesentlichen Mengen stellen sich wie folgt dar: ca. 1.230 m² Grundierung des Untergrunds ca. 200 m² Spachtelarbeiten zur Herstellung der Oberflächengüte Q3 Wandschutz- und Bekleidungsarbeiten: ca. 237 m Wandschutz aus Faserzement (Brandklasse A2-s1, d0), Höhe 100–120 cm über OK FFB ca. 640 m Wandschutz, 2 mm PVC (Brandklasse B-s2,d0), Höhen ab 100 cm über OK FFB in Geschossen ca. 29 St Garderoben (Brandklasse B-s2,d0), Breite 650–1.000 mm, OK 215 cm über OK FFB ca. 76 m Kantenschutz aus Edelstahl in Wandschutzhöhe ca. 4 St Edelstahl-Wandschutz an Rundsäulen (Vollkreis), Höhe 1.000 mm Bearbeitung und Anpassungen: ca. 504 St Aussparungen für Geräte- und Elektrodosen (rund/eckig) ca. 17 St Ausschnitte von 0,02 bis 0,85 m² Fugen- und Abdichtungsarbeiten: ca. 410 m Fugen zu Türzargen, Stoßfugen und Innenecken (Brandschutzsilikon) ca. 480 m Fugen zu Türzargen und Kantenschutz (MS-Polymer-/Hybrid-Dichtstoffe) ca. 217 m Abfugen von Rammschutzkanten Abschluss- und Profilierungen: ca. 217 m oberer Wandabschluss mit Aluminiumprofil Ausstattungselemente: ca. 100 St Garderobenhaken mit Rosette, Edelstahl (Ø 10–12 mm, Tiefe bis 60 mm) Handläufe: ca. 24,5 m Handlauf Ahorn massiv, lackiert, Ø 40 mm ca. 18 St Zulagen für Endstücke (Scheibenform) Unterkonstruktion und Sonderkonstruktionen: ca. 12 m² Metall-Unterkonstruktion für Wandbekleidungen (Wandhalter und Hutprofile) ca. 4 m Faserzementtafeln, 8 mm, auf Aluminium-Unterkonstruktion geklebt, Höhe bis 3,10 m Planungsleistungen: 1 pauschal Werk- und Montageplanung einschließlich statischer Nachweise für Faserzementplatten
Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung