Einbaumöbel für den Ersatzneubau Bauteil C des Klinikums Sömmerda
Was wird ausgeschrieben
Die KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH schreibt die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Einbaumöbeln für den Ersatzneubau des Klinikums in Sömmerda aus. Der Auftrag umfasst hochwertige, HPL-beschichtete Möbel- und Ausbaukomponenten wie Schrank- und Bürosysteme. Die Ausführungsdauer ist auf 190 Tage angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
SMD_BTC: Einbaumöbel
Das Klinikum Sömmerda errichtet derzeit einen Ersatzneubau, das sogenannte Bauteil C. Für diesen Neubau werden nun spezialisierte Unternehmen für die Ausstattung mit Einbaumöbeln gesucht. Der Auftrag umfasst die gesamte Kette von der Planung über die Fertigung bis hin zur Montage von hochwertigen Möbeln, die vorwiegend mit einer robusten HPL-Beschichtung versehen sind. Dazu gehören unter anderem verschiedene Schrank- und Regalsysteme für den Büro- und Aktenbereich. Interessierte Firmen sollten Erfahrung mit der Ausstattung von Klinikgebäuden mitbringen und die geforderten Nachweise zur Eignung erbringen können.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden)
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern diese bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags eine wesentliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung gezeigt haben, die zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu vergleichbaren Rechtsfolgen geführt hat. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen gemäß § 124 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, sofern fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Dies gilt insbesondere bei schweren Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, erheblichen oder fortdauernden Verstößen gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nach § 21 AEntG oder § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG oder vergleichbaren Sachverhalten. Die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB bleibt unberührt. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung) §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der Bieter kann von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen, soweit dem Auftraggeber bekannt wird: dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens wird ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind nachzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) - Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend (Formblatt 223) - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung (Formblatt 124) zur Eignung genannten Angaben - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Personenschaden: 3.000.000 Euro, Sachschaden: 3.000.000 Euro)
Aufteilung in Lose
1 LotDie KMG Kliniken Thüringen-Brandenburg GmbH errichtet am Standort Sömmerda den Ersatzneubau „Bauteil C“ für das dortige Klinikum. Gegenstand des Verfahrens ist das Gewerk: Einbaumöbel. Die Leistungen umfassen die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von hochwertigen, überwiegend HPL-beschichteten Möbel- und Ausbaukomponenten im Innenbereich. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere folgende Hauptpositionen: Schrank- und Möbeleinbauten Akten- und Büroschränke (3–5 Ordnerhöhen), Regale, Hochschränke sowie Patientenschränke, jeweils maßgefertigt und teilweise mit offenen/geschlossenen Kombinationen Wertfachschränke mit mechanischem und elektronischem Schließsystem Postfächer-, Aufsatz- und Sondermöbel Unter- und Hängeschränke für Teeküchen und Arbeitsbereiche Maßgefertigte Lamellenwände und Wandverkleidungen Arbeitsplätze und Küchenbereiche Arbeitsplatten (HPL-beschichtet, Spanplatte ca. 38–40 mm) inkl. Unterkonstruktionen Spülenbereiche mit Einbauspülen, Geräteintegration (Geschirrspüler, Kühlschränke, Mikrowellen) Steh- und Konsoltische sowie Thekenanlagen mit tragenden Unterkonstruktionen Sonderkonstruktionen und Ausbau Wand- und Brüstungsverkleidungen (MDF/HPL, teils OSB-Unterkonstruktion) Revisionsöffnungen, Monitorrahmen, Innenfensterbänke Sitzbänke, Wickeltisch und Sonderbauteile Holztreppe (2-stufig) Blenden, Anschlüsse und Ausbauprofile Wand-, Decken- und Stützenanschlussblenden in unterschiedlichen Abmessungen Sockelanschlüsse inkl. Lüftungsgitter Eckausbildungen, Profile und Abschlussblenden Technische Integration Kabeldurchlässe, Kabelkanäle sowie Durchdringungen Integration von LED-Beleuchtungssystemen (inkl. Lichtnuten und Konvertern) ELT-/EDV-Einbauten Ausstattung und Beschläge Abfallsammler (1-fach, 3-fach) Schlösser, Drehriegel- und Chip-Systeme Hakenleisten, Etikettenrahmen und Formulargefache Technische Anforderungen Oberflächen überwiegend HPL-beschichtet, robust und reinigungsfähig Trägermaterialien u. a. Spanplatten, MDF, OSB sowie Kompaktplatten Passgenaue Fertigung nach Aufmaß Integration in vorhandene Baukonstruktion (inkl. GK-Deckenanschlüsse) Berücksichtigung von Brandschutz- und Hygieneanforderungen (bei Bedarf objektspezifisch) Hohe Maßgenauigkeit bei Wand- und Deckenanschlüssen Mengenrahmen (Auszug) ca. 30+ Schrankelemente unterschiedlicher Größen ca. 20 m Arbeitsplatten ca. 30 m Deckenanschlüsse / Blendenkonstruktionen ca. 16 m² Wandbekleidungen umfangreiche Nebenleistungen wie Aussparungen, Durchdringungen und Anschlussdetails Ausführung Maßanfertigung nach Werkplanung Lieferung und fachgerechte Montage vor Ort Abstimmung mit angrenzenden Gewerken (Trockenbau, Elektro, HLS) erforderlich
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung