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Erd- und Rohbauarbeiten für die Sanierung der Straßenmeisterei Aachen

Nordrhein-Westfalen
Euskirchen, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenBauleistungenTiefbauRohbauOeffentliche VerwaltungStrassenbauHochbau
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt Erd- und Rohbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt der Sanierung der Straßenmeisterei Aachen aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung einer Großgerätehalle, einer Werkstatt sowie eines Verwaltungsgebäudes inklusive Sozialbereich. Die Arbeiten beinhalten Erd- und Tiefbau sowie Maurer- und Stahlbetonarbeiten.

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Erd- und Rohbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt bei der Sanierung der SM Aachen; Großgerätehalle, Werkstatt, Verwaltung mit Sozialbereich)

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant die Sanierung der Straßenmeisterei in Aachen und sucht hierfür ein Unternehmen für den ersten Bauabschnitt. Dieser umfasst die grundlegenden Erd- und Rohbauarbeiten für eine neue Großgerätehalle, eine Werkstatt sowie ein Verwaltungsgebäude mit Sozialräumen. Die Leistungen beinhalten neben Erdarbeiten auch Maurer- und Stahlbetonarbeiten sowie die Montage von Stahlbetonfertigteilen. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, müssen Bieter ihre fachliche Eignung für solche Hochbauvorhaben nachweisen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001SM AC - BA 1 - Erd- und Rohbauarbeiten

Erd- und Tiefbauarbeiten, Maurer- und Stahlbetonarbeiten, Stahlbetonfertigteile

CPV 45210000, 45213000, 45221250, 45223500, 45262500Frist 20. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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