Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung in Karlsruhe

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Karlsruhe schreibt verschiedene Fahrdienste für Menschen mit Behinderung aus, darunter tägliche Fahrten zu Fördergruppen, Werkstätten und Sportangeboten sowie Familienheimfahrten. Der Auftrag ist in sieben Lose unterteilt und umfasst eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Leistungen erfordern je nach Los den Einsatz von PKWs oder speziellen Rollstuhlfahrzeugen.
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Die Beförderungsleistungen (Beförderung von Menschen mit Behinderung von zu Hause zu einer Fördergruppe, von zu Hause ins Parzival-Zentrum, von zu Hause ins HBWV nach Karlsruhe-Stupferich, Familienheimfahrten und von der HWK Neureut in Karlsruhe zum Sport) werden zunächst für ein Jahr ausgeschrieben. Die Verträge beginnen wie folgt: Los 1: Der tägliche Fahrdienst von der Hölderlinstr. 1 a in Karlsruhe zur FG Am Kronenberg 6 in 68794 Oberhausen-Rheinhausen und zurück beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 2: Der tägliche Fahrdienst von der Adlerstr. 30 in Karlsruhe über die Zähringerstr. 21 in Karlsruhe zum Parzival-Zentrum in der Parzivalstr. 1 und zur Schwetzinger Str. 60 in Karlsruhe und zurück beginnt am 01.02.2027 und enden am 31.01.2028, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.01.2031 möglich. Los 3: Der tägliche Fahrdienst von der Wesebachstr. 31 b in 76327 Pfinztal nach HWBV Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe-Stupferich und zurück beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 4: Die Familienheimfahrten, ca. 40 pro Jahr, von der Rat-Beil-Str. 29 in Frankfurt nach Lauenburger Str. 54 in Karlsruhe und zurück beginnen am 01.02.2027 und enden am 31.01.2028, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.01.2031 möglich. Los 5: Der tägliche Fahrdienst vom Heinrich-Heine-Ring 84 in Karlsruhe nach HWBV Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe-Stupferich und zurück beginnt am 01.01.2027 und enden am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Los 6: Der Einzelfahrdienst jeden Montag zum Sport ca. 40 pro Jahr von der HWK-Neureut, Unterer Dammweg 9 in Karlsruhe, zur Vereinigten Turnerschaft Hagsfeld, Schäferstr. 26 in Karlsruhe, und danach ins HWK Wohnheim, Jägersteig 2 in Stutensee, beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 30.11.2030 möglich. Los 7: Die Familienheimfahrten, ca. 6 pro Jahr, beginnen am 01.01.2027 und enden am 31.12.2027, optional ist eine dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis längstens zum 31.12.2030 möglich. Die Beförderungsleistungen sind je nach Losbeschreibung durch den Einsatz eines PKWs oder mit einem Rollstuhlfahrzeug zu erbringen. Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) werden nachfolgend die für die Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt: • Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg. Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 17. Oktober 2005, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. • WBO und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg ursprüngliche Fassung vom 9. März 2012, der zuletzt am 25. Februar 2025 geändert worden ist. Bis zu der Veröffentlichung seiner Anpassung gelten die als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung. Ersetzt ein neuer Tarifvertrag einen als einschlägig und repräsentativ festgestellten Tarifvertrag, tritt der neue Tarifvertrag an die Stelle des verzeichneten Tarifvertrags.
Die Stadt Karlsruhe sucht für den Zeitraum ab Ende 2026 bzw. Anfang 2027 zuverlässige Fahrdienste für Menschen mit Behinderung. Dabei geht es um tägliche Fahrten zu verschiedenen Einrichtungen wie dem Parzival-Zentrum oder Werkstätten sowie um gelegentliche Familienheimfahrten und Sportbegleitungen. Die Ausschreibung ist in sieben einzelne Lose unterteilt, sodass sich Unternehmen gezielt auf bestimmte Strecken oder Fahrzeugtypen (PKW oder Rollstuhlfahrzeuge) bewerben können. Die Verträge laufen zunächst für ein Jahr, können aber optional dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Bieter müssen die geltenden Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem baden-württembergischen Landesgesetz einhalten.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG Baden-Württemberg
- Nachweis der Eignung gemäß § 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung) Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Absatz 2 ff. VgV
Aufteilung in Lose
7 LoteEinzelfahrdienst von der Hölderlinstr. 1 a in Karlsruhe nach FG Am Kronenberg 6 in 68794 Oberhausen-Rheinhausen und zurück Beförderungsbeginn: 01.01.2027 Zahl der zu befördernden Personen: 1 Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi Begleitperson: nein
Fahrdienst von Adlerstr. 30 in Karlsruhe über Zähringerstr. 21 in Karlsruhe nach Parzivalstr. 1 in Karlsruhe und zur Schwetzinger Str. 60 in Karlsruhe Beförderungsbeginn: 01.02.2027 Zahl der zu befördernden Personen: 2 Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi Begleitperson: nein
Einzelfahrdienst von der Wesebachstr. 31 b in 76327 Pfinztal nach HWBV Stupferich Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe und zurück Beförderungsbeginn: 01.01.2027 Zahl der zu befördernden Personen: 1 Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi Begleitperson: nein
Einzelfahrdienst von Lauenburger Str. 54 in Karlsruhe nach Rat-Beil-Str. 29 in Frankfurt Beförderungsbeginn: 01.02.2027 Zahl der zu befördernden Personen: 1 Erforderliches Fahrzeug: 1 PKW/Kombi Begleitperson: nein
Fahrdienst von Heinrich-Heine-Ring 84 in 76199 Karlsruhe nach HWBV Stupferich Kleinsteinbacher Str. 53-55 in 76228 Karlsruhe Beförderungsbeginn: 01.01.2027 Zahl der zu befördernden Personen: 1 Erforderliches Fahrzeug: PKW/Taxi Begleitperson: 1
Einzelfahrdienst von Unterer Dammweg 9 (HWK Werkstatt Neureut) in Karlsruhe nach Schäferstr. 26 (Vereinigte Turnerschaft Hagsfeld) in Karlsruhe und nach Jägersteig 2 (HWK-Wohnheim) Stutensee, Einmal im Monat ist der Fahrgast statt in die Schäferstr. 26 (Vereinigte Turnerschaft Hagsfeld) in Karlsruhe zum Fächerbad, Am Sportpark 1 in Karlsruhe zu befördern und danach ins HWK Wohnheim, Jägersteig 2 in Stutensee Beförderungsbeginn: 01.12.2026 Zahl der zu befördernden Person: 1 Erforderliches Fahrzeug: Spezialfahrzeug/ Rollstuhltransport Begleitperson: nein
Einzelfahrdienst Wohnheim Lebenshilfe Gruppe M Julius-Bender-Str. 20 in Karlsruhe nach August-Kutterer-Str. 9 in Karlsruhe Beförderungsbeginn: 01.01.2027 Zahl der zu befördernden Person: 1 Erforderliches Fahrzeug: Spezialfahrzeug/ Rollstuhltransport Begleitperson: nein
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung