Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen

Was wird ausgeschrieben
Die SIS Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen aus. Der Auftrag umfasst die postalische Versorgung der Landeshauptstadt Schwerin sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim und weiterer kommunaler Verwaltungen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1440 Tage.
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Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die SIS Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH sucht einen Dienstleister für die Abwicklung von Postdienstleistungen. Diese Leistungen werden für die Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie weitere angeschlossene kommunale Verwaltungen benötigt. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt und läuft über einen Zeitraum von etwa vier Jahren (1440 Tage). Bieter müssen dabei insbesondere die Tariftreue- und Vergabegesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern einhalten und entsprechende Nachweise erbringen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V
- Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen und Branchentarifverträgen gemäß § 6 TVgG M-V
- Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn gemäß § 8 TVgG M-V
- Erklärung zu Nachunternehmern gemäß § 9 TVgG M-V
- Verpflichtungserklärung zu Kontrollen und Sanktionen gemäß §§ 15, 16 TVgG M-V
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen VO 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen.
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung