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Einführung einer Fachplattform für objektbezogene Betriebsaufgaben

Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
IT-DienstleistungenSoftwarelösungenÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenSoftware EinfuehrungGis LoesungKommunalverwaltungLiegenschaftsmanagementSaas ModellOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juli 2026
3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR sucht eine neue Softwarelösung zur Ablösung des bestehenden Fachverfahrens Archikart. Das Projekt umfasst die Einführung einer GIS-gestützten Plattform für das Straßen-, Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement im Rahmen eines mandantenfähigen Mietmodells. Der geplante Projektstart ist der 01.01.2027 bei einer Vertragslaufzeit von etwa vier Jahren.

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Einführung einer Fachplattform für objektbezogene Betriebsaufgaben

VergabeHero-Einschätzung

Die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR in Schwerin plant die Einführung einer neuen Fachplattform, um ihre bisherige Software für das Management von Straßen, Grünflächen und Liegenschaften zu ersetzen. Ziel ist es, die täglichen Betriebsaufgaben durch eine moderne, geografische Informationssystem-gestützte (GIS) Lösung zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Die neue Software soll als mandantenfähiges Mietmodell bereitgestellt werden, wobei der operative Start für Anfang 2027 vorgesehen ist. Interessierte Unternehmen müssen die Einhaltung spezifischer Tariftreue- und Vergabegesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V
  • Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen und Branchentarifverträgen gemäß § 6 TVgG M-V
  • Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn gemäß § 8 TVgG M-V
  • Erklärung zu Nachunternehmern gemäß § 9 TVgG M-V
  • Eigenerklärung zur EU-Sanktionsverordnung 2022/576

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Einführung einer Fachplattform für objektbezogene Betriebsaufgaben

Ziel ist die Ablösung des bestehenden Fachverfahrens (Archikart) für Straßen-, Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement durch eine moderne Softwarelösung. Diese soll Prozesse standardisieren und optimieren sowie ein GIS-gestütztes Management ermöglichen. Dadurch sollen Bedienbarkeit, Datenqualität, Effizienz und Flexibilität verbessert und die Mitarbeitenden entlastet werden. Die Einführung erfolgt im Rahmen eines mandantenfähigen Mietmodells mit geplantem Start zum 01.01.2027. Die Projekteinführung beginnt bereits 2026 und fokussiert zunächst priorisierte Teilbereiche, insbesondere das Grünflächen- und Liegenschaftsmanagement und die Erfassung und Übergabe der Abgaben für den Wasser- und Bodenverband (Gewässerumlage). Zur Absicherung der Einführung muss eine Testumgebung eingerichtet werden, die der Systemvalidierung, Datenmigration und Schulung dient. Ziel ist zudem die Befähigung der Mitarbeitenden zur eigenständigen Administration und zum Betrieb der Systemlandschaft. Gefordert wird ein benutzerfreundliches, leistungsstarkes und intuitives System mit hoher Performance. Ein zentraler Bestandteil ist die Integration eines GIS auf Basis von Esri, einschließlich Darstellung und Pflege von ALKIS-Daten. Zudem soll die Software Außendienstprozesse (z. B. Kontrollen und Auftragsmanagement) appgestützt unterstützen und alle rechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Ergänzend werden Funktionen für Auswertungen, Berichte und den Import gängiger Datenformate (z. B. CSV, XML, Shape, NAS) erwartet.

CPV 48000000Frist 2. Juli 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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