Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Bauprojekte

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) im Bereich der Niederlassung Nordwest. Der Auftrag umfasst die sicherheitstechnische Betreuung von Bauvorhaben zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
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SiGeKo-Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, kurz SiGeKo, aus. Dabei geht es darum, bei Bauprojekten der Niederlassung Nordwest sicherzustellen, dass alle geltenden Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Der Dienstleister übernimmt hierbei eine beratende und kontrollierende Rolle während der Planung und Ausführung der Bauarbeiten. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf den Auftrag bewerben. Die Vergabeentscheidung basiert zu 60 Prozent auf dem Preis und zu 40 Prozent auf qualitativen Kriterien.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotSiGeKo-Leistungen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
siehe Formblatt Gewichtung der Zuschlagskritien
- price60%
Preis siehe Formblatt Gewichtung der Zuschlagskritien
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung