Sicherungs- und Vermessungsleistungen für die Nahverkehrstangente Nord Berlin

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.09.2026
Originalbekanntmachung
bieterportal.noncd.db.de
Bekanntmachungsnummer
652444-2026
Verfahrensnummer
e95082f5-9795-47a0-8590-1dcdf98ef6ca
CPV-Codes
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)

Kurzbeschreibung

Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, beschafft Leistungen für das Projekt i2030 Nahverkehrstangente Nord Berlin. Vorgesehen sind die Verlängerung der Strecke 6012 und eine Infrastrukturerweiterung im Bereich BBLB; in der Beschreibung werden Vermessungsleistungen genannt. Der Leistungsort ist Berlin, die Angebotsfrist endet am 26. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

i2030 Nahverkehrstangente Nord Berlin (Verlängerung der Strecke 6012 sowie Infrastrukturerweiterung BBLB); Vermessungsleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sicherungsleistung - Nahverkehrstangente Nord (Berlin)

    i2030 Nahverkehrstangente Nord Berlin (Verlängerung der Strecke 6012 sowie Infrastrukturerweiterung BBLB); Vermessungsleistungen

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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LOT-0001 · Sicherungsleistung - Nahverkehrstangente Nord (Berlin)

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

3 Dateien laut Portal · Stand 22.09.2026
26FEI88453.zipSonstiges97,7 MB
Auftragsbekanntmachung.pdfSonstiges218 KB
Vergabeunterlagen.pdfSonstiges43 KB

Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

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