TED·402960-2026

Sicherheitstechnische Anlagen für den Neubau Stadthaus 4

Nordrhein-Westfalen
Münster, Germany·Veröffentlicht 12. Juni 2026
BauleistungenSicherheitstechnikÖffentliche VerwaltungBauwirtschaftSicherheitstechnikBrandmeldeanlageZutrittskontrolleVideoueberwachungGebaeudeautomationOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
2. Juli 2026
-24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bauwerke Münster GmbH schreibt die Installation sicherheitstechnischer Anlagen für den Neubau des Stadthauses 4 aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung von Brandmelde-, Videoüberwachungs-, Fluchttürüberwachungs-, Zutrittskontroll- und Gefahrenmeldeanlagen. Die Vergabe erfolgt als ein Los im offenen Verfahren.

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Sicherheitstechnische Anlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Bauwerke Münster GmbH sucht einen Dienstleister für die Ausstattung des neuen Stadthauses 4 mit moderner Sicherheitstechnik. Dazu gehören unter anderem Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme sowie Anlagen zur Fluchttür- und Gefahrenüberwachung. Der Auftrag wird als ein Gesamtpaket vergeben, das alle genannten sicherheitstechnischen Gewerke umfasst. Da es sich um einen Neubau handelt, ist eine präzise Abstimmung mit den anderen Bauphasen erforderlich. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises erteilt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Sicherheitstechnik - Neubau Stadthaus 4 - Bauwerke Münster GmbH

- Brandmeldeanlage - Videoüberwachungsanlage - Fluchttürüberwachung - Zutrittskontrolle - Gefahrenmeldeanlage

CPV 45312100, 32323500, 42961100, 45312000, 45312200Frist 2. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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