Sicherheitsdienstleistungen für Einlasskontrollen an Gerichtsstandorten in Schleswig-Holstein
Was wird ausgeschrieben
Das Land Schleswig-Holstein sucht externe Sicherheitskräfte für Einlasskontrollen an verschiedenen Gerichtsstandorten. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und umfasst den Einsatz von insgesamt 4 bis 10 Vollzeitkräften ab April 2027. Die Beauftragung erfolgt flexibel nach Abruf durch das Justizministerium.
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Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein schreibt Sicherheitsdienstleistungen für die Einlasskontrollen an verschiedenen Gerichten aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt die Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel ab, Los 2 die Bezirke Itzehoe und Lübeck. Insgesamt werden zwischen 4 und 10 Sicherheitskräfte benötigt, die flexibel nach Bedarf eingesetzt werden. Die Dienstleistung beginnt voraussichtlich am 1. April 2027 und orientiert sich an den Arbeitszeiten des öffentlichen Dienstes. Bewerber müssen ein Konzept zur Sicherstellung der Personalqualität vorlegen, da die fachliche Qualität bei der Vergabe mit 70 Prozent stärker gewichtet wird als der Preis.
Aufteilung in Lose
2 LoteIm Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. _________________________________________________________________________________________________ Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Itzehoe: Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe, Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn), Amtsgericht Meldorf, Amtsgericht Elmshorn, Amtsgericht Itzehoe, Sozialgericht Itzehoe, Arbeitsgericht Elmshorn, Staatsanwaltschaft Itzehoe. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Lübeck: Amtsgericht Lübeck, Landgericht Lübeck, Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Ratzeburg, Amtsgericht Eutin, Amtsgericht Oldenburg i.H., Sozialgericht Lübeck, Arbeitsgericht Lübeck, Staatsanwaltschaft Lübeck. _________________________________________________________________________________________________ Los 2 Bezirk Süd: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price30%
15. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (je Los) einzureichen.
- quality70%
16. Mit dem Angebot ist ein Konzept gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität einzureichen.
- price30%
15. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt (je Los) einzureichen.
- quality70%
16. Mit dem Angebot ist ein Konzept gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung zur Sicherstellung von qualifiziertem Personal und einer hohen Dienstleistungsqualität einzureichen.
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung