TED·413135-2026·Schließt in 35 Tagen

Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums

Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

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Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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