Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die ANKER-Dependance Augsburg

Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Schwaben schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die ANKER-Dependance in der Steinernen Furt in Augsburg aus. Der Auftrag umfasst den 24/7-Betrieb an 365 Tagen im Jahr für eine Einrichtung mit einer Gesamtkapazität von 451 Plätzen. Die Laufzeit und der genaue Wert sind nicht explizit angegeben, jedoch ist eine kontinuierliche Präsenz erforderlich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
Die Regierung von Schwaben sucht einen Sicherheitsdienstleister für die ANKER-Dependance in Augsburg. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden mit insgesamt 451 Plätzen, die rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres bewacht werden muss. Der Auftraggeber stellt hohe Anforderungen an die ständige Präsenz des Personals vor Ort, um den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren, bei dem neben dem Preis auch qualitative Aspekte eine wichtige Rolle spielen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 57 und § 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 Abs. 2 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57 und 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Preis
- quality40%
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/awardcriteria
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung