Sicherheitsdienst für Verwaltungsgebäude des Amtes für Migration und Integration
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt den Sicherheitsdienst (Ordnungs- und Wachdienst) für mehrere Verwaltungsstandorte des Amtes für Migration und Integration aus. Der Auftrag umfasst vier Objekte: die Abteilung Leistung und Unterbringung (Vogelsanger Weg 49), die kommunale Ausländerbehörde (Erkrather Straße 377-389), die Abteilung Integration (Redlichstraße 2a) sowie das Sachgebiet Beratung und Hilfe für Obdachlose (Immermannstraße 51-53). Der jährliche Stundenbedarf liegt bei rund 42.096 Stunden. Die Vertragslaufzeit ist der Bekanntmachung nicht zu entnehmen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Sicherheitsdienst für Verwaltungsgebäude des Amtes für Migration und Integration
- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Schulungskonzept zu Deeskalation, Antidiskriminierung und Radikalisierung
- Brandschutzausbildung und -konzept
- Umgang mit psychisch auffälligen und traumatisierten Personen
- Nachunternehmerhaftung bei Einsatz von Subunternehmern
- Nachweis erforderlicher Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzen im Bereich Sicherheitsdienst für öffentliche Auftraggeber
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst den Ordnungs-, und Sicherheitsdienst für die Abteilungen "Leistung und Unterbringung" im Vogelsanger Weg 49, die kommunale Ausländerbehörde auf der Erkrather Straße 377-389, die Abteilung Integration auf der Redlichstraße 2a und das Sachgebiet "Beratung und Hilfe für Odachlose" auf der Immermannstraße 51-53. In Summe besteht ein Bedarf von rund 42.096 Stunden pro Jahr. Die nähere Aufteilung pro Standort ist der untenstehenden Leistungsmenge zu entnehmen. Für diese Dienstleistung wird mit der Zuschlagserteilung ein zeitlich begrenzter Vertrag beginnend mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Der Vertrag hat eine zweijährige Laufzeit mit der Option auf zweimalige einjährige Verlängerung, sofern keiner der beiden Vertragspartner der Option mittels schriftlicher dreimonatiger Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit widerspricht. 42.096 Stunden p.a. Standort Erkrather Straße 377-389: 27.636 Stunden p.a. Standort Vogelsanger Weg 49: 5.340 Stunden p.a. Standort Redlichstraße: 6.660 Stunden p.a. Standort Immermannstraße 51-53: 2.460 Stunden p.a.
- 50%quality
Die Bewertung erfolgt anhand des Schulungskonzeptes zu den Themen Deeskalation, Antidiskriminierung, Radikalisierung, Brandschutz und dem Umgang mit psychisch auffälligen und/oder traumatisierten Personen
- 50%price
Höhe des Angebotspreises
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung