TED·385215-2026·Schließt in 33 Tagen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Sanierung und Erweiterung DGH und Feuerwehr Weesen

Gemeinde SüdheideSüdheide, GermanyVeröffentlicht 4. Juni 2026
Auftragswert
~€15k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Südheide schreibt die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses und Feuerwehrgerätehauses in Weesen aus. Das Projekt umfasst eine umfassende Kernsanierung sowie einen Anbau in Holzbauweise. Die Beauftragung erfolgt gemäß Baustellenverordnung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Gemeinde Südheide beabsichtigt die Vergabe der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses Weesen, Weesener Straße 16, 29320 Südheide.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Südheide sucht einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für ein Bauprojekt in Weesen. Dabei wird ein bestehendes Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus energetisch saniert und durch einen Anbau erweitert. Der Koordinator ist dafür verantwortlich, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle während der gesamten Bauphase zu planen und zu überwachen. Das Projekt umfasst unter anderem den Austausch des Dachstuhls, neue Fenster und Türen, eine Wärmepumpenheizung sowie eine Photovoltaikanlage.

IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungSicherheitskoordinationSigekoBauprojektOeffentliche VerwaltungEnergetische SanierungBaustellenverordnung
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß EU-Verordnung 2022/576
  • Nachweis über Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
  • Nachweis über Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Verpflichtungen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung). § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gemeinde Südheide: Vergabe von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen

Das 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen den Austausch des Dachstuhls, die Dämmung sämtlicher Außenbauteile, den Austausch aller Fenster, Türen und Tore, die Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe, den Einbau einer Photovoltaikanlage sowie die Erweiterung um Sanitär- und Umkleideräume, einen Aufzug und ein Treppenhaus. Im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum vergrößert. Eine vorhandene Drei-Kammer-Klärgrube wird zurückgebaut und die Außenanlagen einschließlich Parkplätze und Zufahrten werden neu gestaltet. Die Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 508 m² (Bestand ca. 297 m², Erweiterung ca. 211 m²). Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens. Die Leistung wird in folgenden Leistungsstufen erbracht: - 1. Leistungsstufe: Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung. Diese Leistungsstufe umfasst die projektspezifisch erforderlichen Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Absatz 2 BaustellV. Die einzelnen Leistungen sind in den RAB 30 Nummer 3.1 aufgeführt und unter Beachtung der weiteren RAB zu erbringen. - 2. Leistungsstufe: Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens Diese Leistungsstufe umfasst die projektspezifisch erforderlichen Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Absatz 3 BaustellV. Diese sind in den RAB 30 Nummer 3.2 aufgeführt und unter Beachtung der weiteren RAB zu erbringen.

CPV 71317200Frist 6. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link