Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Bauprojekte

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Bauvorhaben in der Region Hannover aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Betreuung und Überwachung der Arbeitssicherheit auf Baustellen. Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
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SiGeKo-Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, kurz SiGeKo genannt. Dabei geht es darum, auf Baustellen sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz eingehalten werden, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Der Auftraggeber ist für die Autobahninfrastruktur in der Region Hannover zuständig. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch das Fehlen von Ausschlussgründen, etwa nach dem Mindestlohngesetz, belegen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetzen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotSiGeKo-Leistungen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
siehe Formblatt Gewichtung der Zuschlagskritien
- price60%
Preis siehe Formblatt Gewichtung der Zuschlagskritien
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung