Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Bauprojekte

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für Bauvorhaben im Bereich der Niederlassung Nordwest aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen. Der Auftrag umfasst die Koordination der Arbeitssicherheit auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung.
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SiGeKo-Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, kurz SiGeKo genannt. Diese Fachkraft sorgt auf Baustellen dafür, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Der Auftrag bezieht sich auf Bauprojekte im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Nordwest, die ihren Sitz in Hannover hat. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch den Nachweis belegen, dass keine Ausschlussgründe wie Steuerschulden oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vorliegen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotSiGeKo-Leistungen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality40%
siehe Formblatt Gewichtung der Zuschlagskritien
- price60%
Preis siehe Formblatt Gewichtung der Zuschlagskritien
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung