Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für den Landshuter Allee-Tunnel
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt München schreibt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung des Landshuter Allee-Tunnels aus. Die Leistungen umfassen die Begleitung ab der Ausführungsplanung bis zur Wiederinbetriebnahme des Tunnels. Der Auftrag erstreckt sich über die gesamte Bauphase des Projekts.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) für das Projekt der Sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung des Landshuter Allee-Tunnels in München. Das Projekt befindet sich zu Beginn der Leistung in der Ausführungsplanung (LPH 5). Die Leistung endet mit dem Projektabschluss nach Umsetzung der Baumaßnahme und Wiederinbetriebnahme des Tunnels. Der Umfang der Leistungen gliedert sich in die Bereiche Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Ausführung des Bauvorhabens. Die einzelnen Leistungen können dem Ingenieurvertrag entnommen werden.
Das Baureferat der Stadt München sucht einen Dienstleister für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, kurz SiGeKo, beim Umbau des Landshuter Allee-Tunnels. Als SiGeKo überwacht der Auftragnehmer die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Arbeiter zu schützen. Die Aufgabe beginnt in der Planungsphase und endet erst, wenn der Tunnel nach der Instandsetzung wieder für den Verkehr freigegeben wird. Es handelt sich um eine spezialisierte ingenieurtechnische Dienstleistung für ein komplexes Infrastrukturprojekt in München.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten
- Einhaltung der elektronischen Angebotsabgabe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotKoordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) für das Projekt der Sicherheitstechnischen Nachrüstung und Instandsetzung des Landshuter Allee-Tunnels in München. Das Projekt befindet sich zu Beginn der Leistung in der Ausführungsplanung (LPH 5). Die Leistung endet mit dem Projektabschluss nach Umsetzung der Baumaßnahme und Wiederinbetriebnahme des Tunnels. Der Umfang der Leistungen gliedert sich in die Bereiche Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Ausführung des Bauvorhabens. Die einzelnen Leistungen können dem Ingenieurvertrag entnommen werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality25%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- price75%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung