Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt einen Sicherheitsdienst für eine Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien aus. Die Leistungen umfassen eine 24/7-Bewachung, Zutrittskontrollen sowie die Durchsetzung der Hausordnung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Oktober 2026 mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr.
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Der Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien aus. Gegenstand der Ausschreibung neben der Bewachung des Geländes und der Gebäude ist die ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Der Vertrag beginnt am 01.10.2026, läuft zunächst bis zum 30.09.2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Landkreis Gifhorn sucht einen Sicherheitsdienstleister für eine Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien. Die Aufgabe umfasst den ganzjährigen Rund-um-die-Uhr-Betrieb, bei dem das Personal für Sicherheit sorgt, Zutrittskontrollen durchführt und bei Notfällen unterstützt. Der Vertrag beginnt im Oktober 2026 und läuft zunächst für zwei Jahre, wobei eine Verlängerung um insgesamt zwei weitere Jahre möglich ist. Bieter müssen neben dem Preis auch ein überzeugendes Qualitätssicherungskonzept vorlegen, das die dauerhafte Einhaltung der Sicherheitsstandards belegt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Vorlage eines Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG
- Eigenerklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
- Einhaltung der Sanktionsvorgaben gem. VO (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Ab einer Auftragssumme über 30.000 € netto erfolgt eine Anforderung des Wettbewerbsregisterauszuges gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Dieser Auszug dient als Nachweis für das Nichtvorliegen sämtlicher nachfolgender Ausschlussgründe, sofern nicht gesonderte Nachweise angegeben sind (Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn). Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Nachweis: Eigenerklärung Landkreis Gifhorn Unbedenklichkeit des Finanzamtes, der Sozialkassen oder Freistellungserklärung nach § 48 EStG und Eigenerklärung Landkreis Gifhorn. Eigenerklärung Landkreis Gifhorn §§ 123-126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Gifhorn schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die Flüchtlings-Wohnanlage in Ehra-Lessien aus. Gegenstand der Ausschreibung neben der Bewachung des Geländes und der Gebäude ist die ganzjährige (24/7) Sicherstellung von Sicherheit und Ordnung, die Durchführung von Zutrittskontrollen, die Durchsetzung der Hausordnung sowie die Unterstützung bei Not- und Gefahrenlagen. Der Vertrag beginnt am 01.10.2026, läuft zunächst bis zum 30.09.2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Gewichtung: 60 % Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden linear über das mathematische Verfahren des Dreisatzes bewertet.
- quality
Gewichtung: 40 % Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der o.g. Punkte eine nachvollziehbare Antwort gibt.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung