Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die ANKER-Dependance in Augsburg

Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Schwaben schreibt Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für die ANKER-Dependance in der Steinernen Furt in Augsburg aus. Der Auftrag umfasst den 24/7-Betrieb an 365 Tagen im Jahr für eine Einrichtung mit einer Kapazität von bis zu 451 Plätzen. Die Laufzeit und der genaue Wert sind nicht explizit beziffert, jedoch ist eine kontinuierliche Präsenz erforderlich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
Die Regierung von Schwaben sucht einen Sicherheitsdienstleister für die ANKER-Einrichtung in Augsburg, in der Asylsuchende untergebracht sind. Der Auftrag umfasst die durchgehende Bewachung der Anlage rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres. Da die Einrichtung über 451 Plätze verfügt, ist eine dauerhafte Präsenz von Sicherheitspersonal vor Ort notwendig. Der Vertrag wird nach einer Kombination aus Preis und Qualität vergeben, wobei die Qualität mit 40 Prozent gewichtet wird.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57 und 42 Abs. 1 VgV
- Erfüllung der Anforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57 und 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price60%
Preis
- quality40%
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/awardcriteria
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung